Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.86
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wobei eine Deckelung von maximal 16 % vorgesehen war. Als Bemessungsgrundlage für die Prämie wurde der korrespondierende Jahresbruttobezug festgesetzt.
Das Dienstverhältnis mit dem vorhergehenden Geschäftsführer (aus
Sicht des Prüfungszeitpunktes gesehen) endete aufgrund dessen Pensionsantrittes am 31 .03.2014.
Freiwillige Abfertigung Empfehlung
Im Konnex mit der Beendigung des Dienstverhältnisses im Jahr 2014
war für die Kontrollabteilung auffallend , dass an den ehemaligen Geschäftsführer - neben der kollektiwertraglichen - zusätzlich eine freiwillige Abfertigung ausbezahlt wurde.
Eine Beschlussfassung der Gesellschafter in dieser Angelegenheit
konnte der Kontrollabteilung jedoch nicht vorgelegt werden . Die Kontrollabteilung hob diese fehlende Beschlussfassung hervor, da der Gesellschaftsvertrag im § 6 normiert, dass die rechtlichen Beziehungen
zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft durch einen
schriftlichen Dienstvertrag geregelt werden, der so wie die Höhe des
Entgeltes, das der Geschäftsführer für seine Dienstleistung bezieht,
von der Generalversammlung genehmigt wird .
Die Kontrollabteilung empfahl daher, künftig bei vertragsabweichenden
Zahlungen an den Geschäftsführer - auch im Zusammenhang mit Jahresprämien - einen Gesellschafterbeschluss einzuholen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung zugesagt, dass
dieser Empfehlung künftig Folge geleistet wird .
9.11 Vertragsverhältnis aktueller Geschäftsführer
Bestellung
In der Generalversammlung vom 21 .06.2013 wurde die Aufsichtsratsvorsitzende mit der Leitung und Koordination der internationalen Ausschreibung hinsichtlich der Bestellung eines Geschäftsführers beauftragt. Die Kontrollabteilung konnte sich im Rahmen der Einschau von
der gesetzeskonformen Ausschreibung gem. dem Steilenbesetzungsgesetz überzeugen.
Nach der Ausschreibung und einem Auswahlverfahren haben die Gesellschafter mittels schriftlichen Umlaufbeschluss die Abberufung des
ehemaligen Geschäftsführers zum 31 .03.2014 sowie die Bestellung
des aktuellen Geschäftsführers mit 01 .04.2014 beschlossen. Der Umlaufbeschluss wurde überdies in der 80. Generalversammlung am
24.06.2014 von den Gesellschaftern bestätigt.
Geschäftsführervertrag
Mit dem zuvor erwähnten Umlaufbeschluss wurde zudem die Aufsichtsratsvorsitzende ermächtigt und beauftragt einen Anstellungsvertrag mit
dem neuen Geschäftsführer aus zu verhandeln und abzuschließen. Am
27.03.2014 wurde der Anstellungsvertrag für den Zeitraum von 5 Jahren - vom 01.04.2014 bis 31 .03.2019 - unterfertigt. Der Vertrag endet
mit dem letztgenannten Datum ohne weitere Erklärung automatisch.
Der Geschäftsführer erhielt laut Vertrag zusätzlich zum laufenden Bruttogehalt eine variable Einkommenskomponente von max. 20 % des
Jahresbruttogehaltes, welche von der Erreichung von im Vorhinein vereinbarten Zielen abhängig war. Die Zielerreichung war (ist) zwischen
ZI. KA-11340/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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