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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.123

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auch der „Markenbeirat“ als informelles Gremium der IMG fungiere. Entscheidungen, welche die Gesellschaft beträfen, würden selbstverständlich in den entsprechenden Gremien behandelt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

49

Anlässlich einer stichprobenartigen Durchsicht der EDV-unterstützt geführten Urlaubskartei ist der beträchtliche Urlaubsrückstand des Geschäftsführers aufgefallen. Die Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen
im UrlG, wonach der Urlaub möglichst bis zum Ende jenes Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, konsumiert werden soll. Da auch aus unternehmensrechtlicher Sicht die nicht verbrauchten Urlaube im Sinne des UGB monetär in Form einer Rückstellung bilanzmäßig erfasst werden müssen, wurde empfohlen, um einen
Abbau des Resturlaubsguthabens besorgt zu sein.
Zur Follow up – Einschau 2012 teilte die Gesellschaft mit, dass das Urlaubsguthaben nach betrieblichen Erfordernissen entsprechend abgebaut werden wird.
Zur Anfrage der Kontrollabteilung bei der Follow up – Prüfung 2013, inwieweit dieses Vorhaben umgesetzt werden konnte, berichtete der Geschäftsführer der IMG,
dass versucht wurde, das Resturlaubsguthaben sukzessive abzubauen und damit
die Urlaubsrückstellung zu verringern. Diese Aussage wurde in Form eines aus
der Bilanz 2012 übermittelten Auszuges betreffend die Rückstellungsverpflichtungen gegenüber Dienstnehmern untermauert.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2014 berichtete der Geschäftsführer der IMG,
dass die dünne Personaldecke in der IMG und das fast durchgängige Arbeitsprogramm einen Abbau des Urlaubsguthabens erschweren. Vor diesem Hintergrund
würden beide Dienstnehmer, der Geschäftsführer bzw. die Mitarbeiterin, versuchen, ihre Urlaubsguthaben im jeweiligen Kalenderjahr nach Maßgabe zu konsumieren. Längerfristige Krankenstände einzelner Mitarbeiter, wie im Jahr 2014,
würden das angestrebte Vorhaben jedoch erschweren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

50

Im Zuge ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung weiters empfohlen, für bisher nicht
geregelte maßgebliche Tatbestände der arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie Jubiläumsgeld und Bezugsvalorisierung, entsprechende Grundsatzbeschlüsse in den Gremien der IMG herbeizuführen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2012 standen die von der Kontrollabteilung
monierten Grundsatzbeschlüsse noch aus.
Auf die Rückfrage der Kontrollabteilung in der Follow up – Einschau 2013, ob diese Grundsatzbeschlüsse nun vorliegen, gab die Gesellschaft bekannt, dass es im
Zuge der Gesellschafterstruktur „Neu“ auch eine Neubesetzung des Aufsichtsrates
gegeben habe. Mit der neuen Aufsichtsratsvorsitzenden seien in der gegenständlichen Angelegenheit Gespräche geführt worden. Als Ergebnis daraus seien entsprechende Regelungen vorformuliert worden, welche in der nächsten Aufsichts-

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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