Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.127
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sicherzustellen. Eine Rückmeldung der IKB AG in dieser Angelegenheit stand zum
damaligen Prüfungszeitpunkt (Anfang Feber 2014) allerdings noch aus.
In der Stellungnahme zur aktuellen Follow up – Prüfung 2014 berichtete die Leiterin des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft (bzw. ehemalige ObfrauStellvertreterin des Vereines), dass der ressortzuständige Stadtrat im Anschluss
an die im Jänner 2014 versandten E-Mails einen persönlichen Termin mit dem
Vorstandsvorsitzenden der IKB AG vereinbart habe. Das Gespräch habe am
25.02.2014 stattgefunden, leider wäre von der IKB AG keine Sponsoringzusage für
die Innsbrucker Pflichtschulen gegeben worden. Vielmehr sei besprochen worden,
dass die IKB AG punktuell Projekte unterstützen möchte. Ein bestimmter Sponsoringbeitrag wäre nicht festgelegt worden. Somit sei trotz intensiver Bemühungen
des Bildungsstadtrates keine Sponsoringvereinbarung mit der IKB AG zustande
gekommen.
Ergänzend wurde mitgeteilt, dass am 05.11.2014 ein Sponsoringansuchen für den
Breakfast Club an die IKB AG ergangen wäre. Für dieses Projekt – das in Kooperation mit der Volkshilfe Tirol organisiert wird – habe die IKB AG am 01.12.2014
eine Unterstützung in Höhe von € 3.000,00 genehmigt und am 13.01.2015 direkt
an die Volkshilfe Tirol (Kooperationspartner der Stadt Innsbruck für den Breakfast
Club) überwiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2012 eine stichprobenartige Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2011 der DAKA Winkler Kanalservice GmbH (DAWI)
durchgeführt und hierüber mit Datum 10.10.2012, Zl. KA-03529/2012, einen Bericht erstellt. Eine nach Durchführung des ursprünglichen Anhörungsverfahrens
bzw. der letztjährigen Follow up – Prüfung 2013 offen gebliebene Feststellung
bzw. Empfehlung war Gegenstand der aktuellen Follow up – Einschau 2014:
Im Zuge der Prüfung des Personalaufwandes hat die Kontrollabteilung ausgeführt,
dass für die Dienstverhältnisse der Mitarbeiter keine schriftlichen Arbeitsverträge
abgeschlossen werden. Die aus dem Arbeitsverhältnis gegenseitig entspringenden
Rechte und Pflichten sind in Form von Dienstzetteln dokumentiert, für deren Gestaltung sich die Gesellschaft seinerzeit der Personalabteilung der IKB AG bedient
hat.
Im Rahmen der Ausarbeitung der Dienstzettel sind diverse Zulagen, wie bspw.
Schmutz- und Erschwerniszulage oder Zulage für Ruferreichbarkeit für alle Mitarbeiter einheitlich festgelegt worden. Beschlüsse der Geschäftsführung und entsprechende Unterlagen, welche laut Auskunft des seitens der IKB AG in die Geschäftsführung der DAWI berufenen Geschäftsführers noch aus der Zeit der „Kanal Winkler GmbH“ stammen, konnten der Kontrollabteilung nicht vorgelegt werden.
Wie die Kontrollabteilung festgestellt hat, werden einzelnen DAWI-Mitarbeitern
auch andere Zulagen, wie bspw. Reinigungszulage, Anwesenheitsprämie, Prämien allgemein oder Fahrtkostenzuschuss gewährt. Im Interesse der Rechtssicherheit wurde empfohlen, das Zulagenwesen der DAWI bzw. die Rahmenbedingungen der Anspruchsberechtigung schriftlich zu formulieren und dem hierfür zuständigen Gesellschaftsorgan zur Kenntnis zu bringen.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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