Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.155
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Die BFI ließ diesbezüglich durchblicken, mit der MA IV eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
Laut Mitteilung der BFI zur Follow up – Einschau 2014 werden diese Einnahmen
nun auf einer Voranschlagspost der BFI (Vp. 2/162010+815000 „Gebühren - Sonstige Verwaltungsleistungen“) gebucht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die vier Einsatzoffiziere sowie der im Tagdienst verwendete Offizier für den vorbeugenden Brandschutz stehen seit Jänner 2005 im Genuss einer Mehrleistungsvergütung, welche ausschließlich für zeitlichen Mehraufwand für Dienstleistungen
im Bereich der zugeteilten Sachaufgabengebiete gewährt wird. Als Äquivalent für
10 Monatsstunden zeitlichen Mehraufwand entsprach sie der Höhe nach der Referentenentschädigung. Die Zuerkennung wurde ausgesprochen, so lange die zeitlichen Mehrleistungen auch erforderlich sind. Beim Offizier für den vorbeugenden
Brandschutz sind die geforderten 10 Stunden Mehrleistung pro Monat im Zeiterfassungssystem hinterlegt, für die vier Einsatzoffiziere hat der Branddirektor die
entsprechenden Aufzeichnungen über die Erbringung dieser Stunden zu führen.
Auf die diesbezüglichen Unterlagen angesprochen, hat der Branddirektor das Fehlen derartiger Aufzeichnungen eingeräumt.
Resümierend zu dieser Thematik hat die Kontrollabteilung empfohlen, die den Offizieren der BFI seit 2005 gewährte quantitative Mehrleistungsvergütung in Bezug
auf ihre Anspruchsberechtigung neu zu evaluieren.
Im Anhörungsverfahren kündigte die BFI an, dass die Kalendermonate März, April
und Mai (2014) zur Evaluierung der anfallenden Mehrdienstzeiten verwendet und
abschließend ein Bericht an die Abteilungsleitung vorgelegt werden würde.
Das Amt für Personalwesen sagte zu, die in Rede stehende Mehrleistungsvergütung im Sinne der ausgesprochenen Empfehlung einer Neubetrachtung zu unterziehen.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2014 informierte die BFI, dass ein
Evaluierungszeitraum von März bis April 2014 beauftragt, der erhobene Zeitumfang geprüft und festgestellt worden sei, dass die quantitative Mehrleistungsvergütung für den zeitlichen Mehraufwand im Rahmen der den Bereitschaftsoffizieren
zugeteilten Sachaufgabengebiete gerechtfertigt sei.
Ergänzend dazu bemerkte das Amt für Personalwesen, dass die gegenständliche
Thematik gemeinsam mit dem Vorstand der BFI bearbeitet und dabei festgestellt
worden sei, dass die gewährte quantitative Mehrleistungsvergütung für Offiziere
weiterhin berechtigt wäre.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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