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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.154

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Diesbezüglich kündigte das Amt für Personalwesen in der Stellungnahme an, die
Zulage für Funktionsposten ab Februar 2014 ausschließlich unter der Lohnart
„qualifizierte Mehrleistung für Funktionsposten“ zu erfassen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2014 wurde der Kontrollabteilung bestätigt,
dass der Empfehlung nachgekommen worden ist und die gegenständliche Zulage
ab Februar 2014 nun ausschließlich unter der Lohnart 739 aufscheint.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

92

Bezüglich der Kostenvorschreibung für die Brandsicherheitswachen wurde festgestellt, dass die den Veranstaltern verrechneten Tarife nicht den tatsächlichen Aufwand der Stadtgemeinde decken. Um dies zu erreichen, müssten zumindest auch
die Dienstgeberanteile (bei Vertragsbediensteten rd. 26 %) berücksichtigt werden.
Im Sinne der Kostenwahrheit hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Verrechnungsmodalitäten entsprechend zu adaptieren und Überlegungen anzustellen, inwieweit den Veranstaltern über den tatsächlichen Nebengebührenaufwand hinaus
ein prozentueller Zuschlag als Abgeltung für den Verwaltungsaufwand berechnet
werden sollte.
In der Stellungnahme kündigte die BFI an, dass es diesbezüglich Änderungen in
den Vereinbarungen – sowohl mit der Bau- und Feuerpolizei als auch dem Amt für
Personalwesen – mit dem Ziel geben werde, kostendeckende Einnahmen für den
Stadtmagistrat zu tätigen. Für die Brandsicherheitswachdienste sollte dem entsprechend auch der Dienstgeberanteil bzw. ein Zuschlag für den Verwaltungsaufwand verrechnet werden, wobei die Höhe vom Amt für Personalwesen festzusetzen sein werde.
Zum Umsetzungsstand in dieser Sache befragt, berichtete die BFI anlässlich der
Follow up – Einschau 2014, dass der Aufwand erhoben worden sei und die Erhöhung der vorzuschreibenden Kosten für Leistungen der BFI sowie der Bau- und
Feuerpolizei mit dem Beschluss der neuen Tarifordnung im März 2015 umgesetzt
werden soll. Darüber hinaus sei eine jährliche Anpassung vorgesehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

93

Die Kontrollabteilung hat weiters festgestellt, dass die im Rahmen der Brandsicherheitswachdienste anfallenden Nebengebühren zwar aufwandsmäßig die BFI
belasten, sämtliche Erlöse jedoch auf eine Einnahmenpost der Bau- und Feuerpolizei fließen.
Allerdings betrafen rd. 2/3 des im Jahr 2012 bei der Bau- und Feuerpolizei getätigten Einnahmenvolumens (Gesamteinnahmen 2012: € 189,1 Tsd.) die im Wege der
Lohn- und Gehaltsverrechnung abgerechneten Nebengebühren für von BFIMitarbeitern geleistete Brandsicherheitswachdienste.
Aus Gründen der Transparenz regte die Kontrollabteilung an, künftig den auf die
BFI entfallenden Anteil auf eine beim TA „Berufsfeuerwehr“ entsprechend einzurichtende Einnahmenpost umzubuchen.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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