Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.72

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Marketing GmbH zeitlich anschließend aufgesetzt.

ab Sommer 2016 erste bauliche Umsetzungen folgen zu lassen.

Frage 3.: Wie wird die Weiterführung des
Prozesses umgesetzt?

Ob der Hans-Brenner-Platz, der Waltherpark oder etwa der Platz bei der Pfarrkirche
Mariahilf priorisierte Planungs- und Umsetzungsbereiche sind, wird Gegenstand der
ersten Projekt- und Steuerungsgruppenarbeit sein.

Antwort: Die ressortzuständigen Mitglieder
des Stadtsenates sind in der Umsetzung
der im Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsprozess ausgearbeiteten Vorschläge.
Frage 4.: Wird eine Nachbetreuung der im
Prozess einbezogenen Personen durchgeführt? Wenn ja, durch welche Stelle und in
welcher Form?
Antwort: Eine Nachbetreuung erfolgt laufend.
Frage 5.: Weshalb wurde keine weitere
externe Projektbegleitung angefordert, obwohl seitens der im Prozess einbezogenen
Personen dieser Wunsch bestand und dies
seitens der Begleiter empfohlen wurde?
Antwort: Die Beauftragung eines neuerlichen Prozesses ist Entscheidung des
Stadtsenats.
Frage 6.: Bis wann werden erste Umsetzungen der entwickelten Ideen durchgeführt
und welche?
Antwort: Erste Umsetzungen erfolgten bereits, die bei der Abschlussveranstaltung
präsentiert wurden.
Frage 7.: Wie sehen die weiteren Pläne für
den Hans-Brenner-Platz und den Waltherpark aus? Inwiefern wird hier auf die Wünsche aus dem "Anpruggen-Prozess" eingegangen? Wie sieht hier der Zeitplan aus?

Frage 8.: Wird es für den weiteren "Anpruggen-Prozess" ein von der Stadt organisiertes Stadtteilmanagement vor Ort geben?
Bestehen dahingehend Pläne? Wenn ja,
wie sehen diese aus? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort: Ein von der Stadt finanziertes
Stadtteil-Management ist nicht vorgesehen.
d.

Ausarbeitung BB-Richtlinien - Vorantreiben der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung in Innsbruck:

Nach der gemeinsamen Enquete und den
Vorstellungen der diversen Bürgerinnenund Bürgerbeteiligungsrichtlinien wurde uns
suggeriert, dass nun ein Vorschlag für ein
gemeinsames "Innsbrucker Bürgerinnenund Bürgerbeteiligungsmodell" erarbeitet
werden sollte.
Frage 1.: Wo steht dieser in seinem Prozess?
Antwort: Der gemeinderätliche Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
berät darüber.
Frage 2.: Wer wurde beauftragt, dieses
Modell auszuarbeiten?

Antwort: Mit dem sehr erfolgreichen Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsprozess "Anpruggen" wurden in vier Handlungsfeldern
vor Ort entsprechende Strukturen aufgebaut. Auch im Handlungsfeld "fließender
und ruhender Verkehr" hat sich eine Gruppe
formiert, welche als Ansprechpartnerin vor
Ort fungieren kann.

Antwort: Der gemeinderätliche Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
berät darüber.

Parallel dazu werden nun im Stadtmagistrat
die Strukturen für die Umsetzungsphase
vorbereitet. Es ist dabei an eine Projektgruppe unter der Führung der Mag.-Abt. III,
Tiefbau gedacht, welche von einer auch
politisch besetzten Steuerungsgruppe begleitet wird. Ziel ist es, zunächst gemeinsam
die Priorisierung der einzelnen Planungsabschnitte vorzunehmen, in die Planungsphase für den ersten Abschnitt einzutreten und

Frage 4.: Wie steht die Stadtregierung zum
Thema Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung?

GR-Sitzung 23.04.2015

Frage 3.: Bis wann ist mit einem Vorschlag
zu rechnen?
Antwort: Dies hängt von den politischen
Beschlussfassungen ab.

Antwort: Die Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürgern stellt für die Stadtregierung ein
zentrales Anliegen dar. Das Engagement
von aktiven Bürgerinnen und Bürgern ist ein
wichtiger Beitrag zu den demokratischen
Prozessen in unserer Stadt.