Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.73
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Frage 5.: Inwiefern wird dieses Thema tatsächlich umgesetzt?
Antwort: Belegt ist dies durch die inzwischen zahlreich umgesetzten Bürgerinnenund Bürgerbeteiligungsprozesse.
Frage 6.: Soll es in Zukunft Bürgerinnenund Bürgerbeteiligungsprozesse geben, die
in der Stadt Innsbruck vor der Planung zu
Projekten gestellt werden und auf welchen
die letztlichen Entscheidungen fußen?
Antwort: Ja.
Frage 7.: Soll es in der Stadt Innsbruck in
Zukunft städtisch geführtes, gemeinwohlorientiertes Stadtteilmanagement geben?
Wenn ja, in welcher Form und bis wann
rechnet man mit einer Umsetzung?
Antwort: Die ISD hat mit den Sozialsprengeln eine Vorreiterrolle der Betreuung von
Jung bis Alt in den Stadtteilen übernommen.
Diese Stadtteilbetreuung wird kontinuierlich
von der ISD modernisiert.
Frage 8.: In welcher Form wird derzeit überlegt, Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung im
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zu verankern? Welche Rechte
und Kompetenzen werden hierbei den möglichen Prozessen eingeräumt?
Antwort: Der gemeinderätliche Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
diskutiert über dieses Thema ausführlich
und grundsätzlich.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 15 Stunden.
Die schriftliche Anfragebeantwortung des
Büros des Magistratsdirektors vom
20.04.2015 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
37.
38.
Einbringung von Anträgen
38.1
I-OEF 27/2015
Geyrstraße 86 bis 90, Errichtung
eines Schutzweges (StR Gruber)
StR Gruber: Ich stelle gemeinsam mit meiner Mitunterzeichnerin und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Dienststellen im Stadtmagistrat werden beauftragt, im Bereich Geyrstraße 86 - 90 die Möglichkeit der Errichtung eines Schutzweges zu prüfen. Der
Prüfbericht soll Grundlage für weitere politische Entscheidungen sein.
Gruber, Appler, Hitzl, Mag. Kogler,
MMag.a Traweger-Ravanelli, alle eigenhändig
Aufgrund des fehlenden Gehsteiges und
einer Neubesiedelung in diesem Bereich ist
der tägliche Weg zum Kindergarten und zur
Schule für die Kinder und Jugendlichen sehr
gefährlich. Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden, um ein gefahrloses Überqueren der Straße zu ermöglichen
38.2
Einführung eines räumlich und
zeitlich begrenzten Bettelverbotes
(GR Federspiel)
GR Federspiel: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
In den nachfolgenden Straßenzügen bzw.
öffentlichen Flächen wird alljährlich im Zeitraum vom 01.01. bis 10.01., vom 01.05 bis
01.09. sowie vom 15.11. bis 31.12. jeweils
für die Zeit von 07:30 Uhr bis 21:00 Uhr ein
Bettelverbot nach § 10 Abs. 2 Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LPolG) verhängt:
-
Anichstraße zwischen Kreuzung MariaTheresien-Straße und Kreuzung Bürgerstraße
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Böhm-Bawerk-Platz
-
Brixner Straße zwischen Kreuzung
Meinhardstraße und Kreuzung MariaTheresien-Straße
-
Burggraben
Einbringung von Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es liegen keine Anfragen vor.
GR-Sitzung 23.04.2015
I-OEF 28/2015