Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.74

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Ausgaben dieses Jahres – 2015
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Domplatz

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Eduard-Wallnöfer-Platz

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Franziskanerplatz

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Herzog-Friedrich-Straße

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Hofgasse

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Innrain zwischen Kreuzung Bürgerstraße und Innbrücke

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Kiebachgasse

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Maria-Theresien-Straße

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Marktgraben

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Marktplatz

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Museumstraße

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Pfarrgasse

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Rathauspassage

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Rennweg zwischen Kreuzung Universitätsstraße und Kreuzung Herzog-OttoUfer

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Sparkassenplatz

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Stadtforum

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Wiltener Platzl

Federspiel, Mag. Abwerzger, Dengg,
Gregoire, Haager und Mag. Dr. Überbacher,
alle eigenhändig
Das Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LPolG),
LGBl. Nr. 60/1976 idF LGBl. Nr. 150/2012
hält in § 10 Abs. 2 fest, dass durch Verordnung der Gemeinde an bestimmten öffentlichen Orten betteln generell untersagt werden kann, auch wenn es nicht in aufdringlicher, aggressiver oder gewerbsmäßiger
Weise oder unter aktiver Mitwirkung einer
unmündigen minderjährigen Person erfolgt.
Voraussetzung für ein Verbot ist, dass aufgrund der Anzahl an bettelnden Personen
die Benützung der betreffenden öffentlichen
Orte durch andere Personen derart erschwert wird, dass dadurch ein Missstand,
der das örtliche Gemeinschaftsleben stört,
vorliegt oder unmittelbar bevorsteht.
Dieser Missstand war bisher, insbesondere
in Sommermonaten, in weiten Bereichen
der Innenstadt, insbesondere in der Altstadt
und in der Maria-Theresien-Straße, zu beobachten.

GR-Sitzung 23.04.2015

Auf Grund der zunehmenden Beschwerden
im Laufe des Jahres 2014, die im Dezember
ihren Höhepunkt erreicht haben, wurde die
Mag-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, ersucht, Erhebungen über die
Anzahl der "stillen" Bettler durchzuführen.
Die Anzahl der Personen, die in "stiller
Form" gebettelt haben, wurde dabei im Zeitraum vom 13.12.2014 bis 24.01.2015 in
folgenden Straßenzügen erhoben:
Museumstraße einschließlich dem Vorplatz
Sillpark, Maria-Theresien-Straße, gesamte
Altstadt, Marktgraben, Burggraben, Innrain
(zwischen HNr. 1 und der Kreuzung mit der
Bürgerstraße), Anichstraße, Meraner Straße, Sparkassenplatz, Bozner Platz, Südtiroler Platz und Fallmerayerstraße.
Im Durchschnitt wurden knapp 14 Bettler
pro Tag angetroffen. Am höchsten war die
Anzahl der bettelnden Personen (50 Bettler)
im Dezember und am geringsten im Jänner
(3 Bettler). Die meisten Bettler wurden in
der Maria-Theresien-Straße (23,6 %) und in
der Museumstraße einschließlich Vorplatz
vor dem Sillpark (21 %) angetroffen. In der
Altstadt waren es 16,9 %. Hier wurden die
Erhebungen in der Herzog-Friedrich-Straße,
der Hofgasse sowie der Pfarrgasse einschließlich Domplatz durchgeführt und haben sich die bettelnden Personen ungefähr
gleichmäßig auf diese Bereiche verteilt. Auf
Grund der Ergebnisse der Erhebungen wird
eine Einschränkung auf den Zeitraum von
08:00 bis 21:00 Uhr empfohlen.
38.3

I-OEF 29/2015
Erhaltung der Militärmusik Tirol
(GR Mag. Abwerzger)

GR Mag. Abwerzger: Ich stelle gemeinsam
mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird beauftragt,
sich unverzüglich mit folgendem Schreiben
bzw. einem allenfalls im Wortlaut adaptierten Schreiben identischen Inhalts an den
Bundesminister für Landesverteidigung und
Sport zu wenden:
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
die Landeshauptstadt und Garnisonsstadt
Innsbruck fordert den Erhalt der Militärmusik