Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.196
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Frage 6:
Plant die Stadt Innsbruck, den nördlichen Teil des Grundstückes, der derzeit an den
Verein "Tiroler Hundefreunde" verpachtet ist, bis zur Errichtung von Grillplätzen
bzw. zum Zwecke einer möglichen anderweitigen Nutzung von öffentlichem Interesse in nächster Zeit anderweitig zu verpachten?
Antwort:
Der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, sind keine anderweitigen
Verpachtungen oder Nutzungen bekannt.
Frage 6a:
Wenn ja, ab wann, an wen und zu welchem Zweck?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 7:
Gab es in den letzten 5 Jahren Anfragen an die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, oder die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) von Vereinen
oder Privatpersonen, das oben erwähnte Grundstück zum Zweck von Hundetrainings verpachtet bzw. in anderer Form überlassen zu bekommen?
Antwort:
Ja.
Frage 8:
Kann bis dato von beiden PartnerInnen - also Stadt Innsbruck und Verein "Tiroler
Hundefreunde" sichergestellt werden, dass der nördliche Teil des Grundstückes
293 KG Mutters vom Pächter "Tiroler Hundefreunde" ausschließlich als Hundeabrichteplatz genutzt wird?
Antwort:
Die Fläche wurde dem Nutzer ausschließlich zur Nutzung als Hundeabrichteplatz überlassen, jede andere Nutzung wurde im Vertrag ausgeschlossen.
Frage 8a:
Wenn ja, wie?
Antwort:
Dies erfolgt z. B. durch Kontrollen der betreuungszuständigen Fachdienststelle.
Frage 8b:
Wenn nein, warum besteht die Stadt Innsbruck nicht auf die Einhaltung allfälliger
Vereinbarungen durch den Pächter?
Antwort:
Die Kontrolle der städtischen Grundstücke obliegt den jeweils betreuungszuständigen Fachdienststellen. Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird tätig, wenn eine vertragswidrige Nutzung mitgeteilt wird. Bisher gab
es keine derartigen Informationen.
Frage 9:
Ist der Stadt Innsbruck der schlechte Zustand der überlassenen Grundstücksfläche
bekannt?
Antwort:
Es ist davon auszugehen, dass der Zustand der Fläche den zuständigen
Dienststellen bekannt ist.
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