Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.197
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Frage 9a:
Wenn nein, warum ist es nicht im Interesse der Stadt Innsbruck, dass das überlassene Grundstück in einem besseren Zustand ist?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Frage 9b:
Wenn ja, warum wurde bzw. wird dagegen nichts unternommen - schließlich sollen
auf diesem Platz unter ordentlichen Bedingungen Hunde abgerichtet werden?
Antwort:
Mögliche Maßnahmen wurden noch nicht umgesetzt.
Frage 10:
Gibt es Auflagen zur Grundstücksinstandhaltung, die vom Pächter zu erfüllen sind?
Antwort:
Der Nutzer hat die Fläche vereinbarungsgemäß stets in sauberem und ordentlichem Zustand zu erhalten.
Frage 10a:
Wenn ja, welche?
Antwort:
Es sind keine besonderen Auflagen die Instandhaltung betreffend vereinbart.
Frage 11:
Besteht seitens der Stadt die Möglichkeit, Nachschau zu halten, ob der tatsächliche
Nutzungszweck der überlassenen Grundstücksfläche - also das Abrichten/Training
von Hunden auf dem Hundeabrichteplatz nach tierschutzqualifizierten Standards
erfolgt?
Antwort:
Nein, es liegt keine örtliche Zuständigkeit vor.
Frage 11a:
Wenn ja, wann und durch wen ist eine solche Nachschau erfolgt und zu welchem
Ergebnis ist man gekommen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 11.
Frage 11b:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 11.
Frage 12:
Liegt es nicht im Interesse der Stadt Innsbruck, dass auf einem Grundstück im Eigentum der Stadt Innsbruck, das als Hundeabrichteplatz genutzt wird, tierschutzqualifizierte Trainingsstandards eingehalten werden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 11.
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