Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf

- S.269

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(zu Punkt 46.14)

GEMEINDERATSFRAKTION
DIE UNBESTECHLICHEN

GERECHTESINNSBRUCK
www gerechtes-innsbruck at
Rathaus. Maria-Theresien •Straße 18 / A-6020 Innsbruck

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 5. April 2023

Innsbruck, am 25.04.2023

0~6R-AT/9?/1.0 ·21

Geschäftss!elle für Gemeindera! und S!ad!sena!

ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
gemäß § 35a, lnnsbrucker Stadtrecht, den Widerruf der Übertragung der Ressortführung
im eigenen Wirkungsbereich an Frau Mag.a Ursula Schwarz! betreffend Ressortführung
Straßen-und Verkehrsplanung. (Verkehrsressort)
BEGRÜNDUNG:
Trotz andauernder massiver Kritik, auch verschiedenster Gemeinderatsfraktionen, ist Frau Mag.a
Ursula Schwarz! in keinster Weise bereit dazu, ihre Verkehrspolitik zu ändern. Ihre Aussage im
Gemeinderat sinngemäß, dass sie der Gemeinderat nicht mehr interessiere, bestätigt sie mit ihrer
Verkehrspolitik beinahe tagtäglich. Im Gegensatz zu anderen ressortverantwortlichen
Verkehrsstadträtinnen und Verkehrsstadträten in anderen Landeshauptstädten interessieren sie
aus ideologischen Gründen Verkehrsstaus nicht bzw. selbige bestmöglich zu verhindern. Ihre
einziges Lösungsmodell besteht darin: "Sollen Sie doch mit dem Fahrrad fahren bzw. mit den
Öffis!". Dass selbiges für Pendlerinnen bzw. Pendler bzw. Auswärtige nicht immer möglich ist
bzw. nur unter einem massiven zeitlichen Mehraufwand - interessiert die ressortverantwortliche
Stadträtin nicht. So ist es auch wenig verwunderlich, dass auch die negativen Folgen der
ideologisch nahestehenden Klimaaktivisten "Letzte Generation" für die IVB - für die
ressortverantwortliche grüne Verkehrsstadträtin kein Thema sind. (eine dementsprechende
schriftliche Anfragbeantwortung liegt vor).

Ebenso ist es wohl einzigartig, dass der grüne Bürgermeister Georg Willi seiner grünen
Verkehrsstadträtin Uschi Schwarz! die Kompetenz für "Straßen- und Verkehrsrecht" nicht zutraut,
ansonsten würde er alle unternehmen, damit Schwarz! auch wieder für "Straßen- und
Verkehrsrecht" ressortzuständig wäre. Ob Schwarz! nach der nachgewiesenen Falschinformation
über ein angebliches Gutachten bzgl. des Gesundheitszustandes einer alten Winterlinde am
Bozner Platz auch in verkehrspolitischen Fragen den Stadtsenat und den Gemeinderat
(Anmerkung: .. welcher sie lt. eigenen Aussagen nicht mehr interessiert) richtig und
wahrheitsgetreu informiert, muss angezweifelt werden!
Letztendlich ist dieser weitere Abberufungsantrag ein Antrag der politischen Glaubwürdigkeit bei
der kommenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2024. Wer diese Verkehrspolitik von
Schwarz! ablehnt bzw. nach der kommenden Bürgermeister- und Gemeinderatswahl (spätestens
im Frühling 2024) ändern will, kann das sofort tun. Alles andere wären nur leere unglaubwürdige
Wahlversprechen, welche auch dementsprechend bei den Wählerinnen und Wählern garantiert
so wahrgenommen werden.
Ein mögliche Bedeckung soll aus dem laufenden Budget erfolgen.
Gerald Depaoli, Gemeinderat.