Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.36
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Die Erhöhung der "IIG-Richtwertmieten" und der durchschnittlichen
restlichen Richtwertmieten erfolgt in
drei Schritten jeweils zum 01.05.,
wobei in den Jahren 2023, 2024
und 2025 jeweils eine Erhöhung um
2 % erfolgt.
2.
3.
Die Stadt Innsbruck gewährt der IIG zur
Stärkung der Liquidität im Juli 2023 und
2024, sowie gegebenenfalls auch 2025
(bei Beschlussfassung des Modells 2),
jeweils einen Gesellschafterzuschuss
in Höhe der Hälfte der jeweiligen Mindereinnahmen, welche in der vorliegenden Tabelle angeführt werden.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, für die Bedeckung 2023 Sorge
zu tragen und für 2024 (2025) die nötigen Vorkehrungen im Voranschlag 2024 (2025) zu treffen.
GR Buchacher: Natürlich begrüße ich die
vom Stadtsenat beschlossene Maßnahme
für die ca. 2.500 Wohnungen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG).
Dennoch möchte ich einige Punkte kritisch
anmerken.
In der Stadt Innsbruck gibt es ca.
50.000 Mietwohnungen. Teilweise müssen
die BewohnerInnen horrende Mieten bezahlen. Viele Menschen haben große Existenzängste.
Die Bundesregierung hat eine Mietpreisbremse beschlossen. Ich bezeichne diesen
Beschluss, als das Verteilen von Almosen.
Die Parteien wurden sich nicht einig, einen
echten Mietpreisdeckel einzuführen.
So erfreulich dieser Antrag des Stadtsenates für BewohnerInnen der 2.500 Wohnungen auch ist, möchte ich anmerken, dass in
der Stadt Innsbruck 13.400 Menschen leben, die Wohnbeihilfe beziehen. Diesen
Menschen richten wir mit diesem Antrag ungesagt aus, dass sie einfach Pech hatten.
Das darf nicht sein!
Jene Menschen, die durch diesen Antrag
nicht berücksichtigt werden, finanzieren die
Maßnahme teilweise mit! Vor zwei Wochen
habe ich bereits angekündigt, dass von mir
ein Ergänzungsantrag eingebracht wird.
Somit stelle ich nun folgenden Ergänzungsantrag:
GR-Sitzung 25.04.2023
Analog zu den Beschlüssen der Bundesregierung zur Mietpreisbremse und dem
Wohnpaket des Landes Tirol gewährt die
Stadt Innsbruck darüber hinaus allen BürgerInnen, die eine Mietzins- oder Wohnbeihilfe
beziehen, einen einmaligen Zuschuss.
Der Bürgermeister wird beauftragt in Abstimmung mit der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag inklusive notwendiger budgetärer
Bedeckung vorzulegen.
Buchacher, Heisz, Mag.a Mayr und
Mag. Plach, alle eigenhändig
Für mich ist wichtig, dass jene Menschen,
die eine Mietzins- oder Wohnbeihilfe beziehen, mitbedacht werden. Das ist eine Frage
der sozialen Gerechtigkeit. Wir müssen diesen Menschen helfend unter die Arme greifen. (Beifall)
GRin Dengg: Bei den Antiteuerungsmaßnahmen haben wir mit einer anderen Maßnahme angefangen. Es gibt das Projekt
Mini-Midi-Maxi. Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir eine sogenannte InnsbruckCard mit Maximalkosten in Höhe von
€ 2,2 Mio. geschaffen.
Ich finde es wirklich traurig, dass Herr Bürgermeister als oberster Finanzreferent der
Stadt Innsbruck die Teuerungskrise nutzt,
um seine populistische mediale Ader zu befriedigen. Damals ist er mit dem Vorschlag
vorgeprescht, die Wohnungen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
günstiger zu machen.
Wir von der FPÖ finden, es ist sehr wichtig,
den Bürgern der Stadt in diesen harten Zeiten monetär unter die Arme zu greifen. Allerdings werden wir heute noch ein Konvolut
an Abänderungs- und Ergänzungsanträgen
behandeln müssen. In der kommenden Woche besuchen wir eine eineinhalb Tage andauernde Klausur zum Thema Teuerung.
Was wollen wir nächste Woche besprechen? Niemand kann mir sagen, was die
Umsetzung dieses Antrages am Ende des
Tages kosten wird. Schuster bleib bei deinen Leisten! FD Mag. Rupprechter ist nicht
anwesend. Vielleicht hätte er uns Auskunft
geben können. Herr Bürgermeister, Du als
Finanzreferent der Stadt Innsbruck kannst
vielleicht Licht ins Dunkle bringen.