Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf

- S.46

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maximale Gewinnerzielung verzichten. Natürlich werden Betriebskosten dennoch verrechnet. Vielen ist auch am Privatmarkt
wichtig, dass MieterInnen nicht auf der
Straße landen. Genau darauf kommt es an!
Wir sprechen heute über Menschen, die sowieso bereits sozial schwächer gestellt sind.
Wenn wir bei ihnen auf eine maximale Gewinnoptimierung hinarbeiten, wird es große
Probleme geben. Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) ist unsere
Tochtergesellschaft. Also können wir hier
einwirken.
Die Menschen, die bereits jetzt Sozialvereine und Institutionen für Hilfe aufsuchen,
werden durch eine Gewinnoptimierung bei
diesen IIG-Wohnungen verdrängt. Wir würden ihnen den Wohnraum nehmen! Sie haben nicht genügend Mittel, um sich diese
Wohnungen zu leisten!
Bei dieser Maßnahme erhält die IIG Zuschüsse von uns. Dabei geht es um ca.
€ 600.000,--. Wir werden nicht nur auf die
Richtwertmieten einwirken. Das sind übrigens die teuersten Mieten der IIG. Die Stadt
Innsbruck wird vorläufige Darlehensrückzahlungen durchführen, damit sich die Zinsen und die Tilgungen nicht auf die Mietpreise auswirken. Das werden wir mit diesen € 600.000,-- machen!
Auch für andere Mietkategorien der IIG
wurde diese Maßnahme bereits beschlossen! Es betrifft also nicht nur die Richtwertmieten. In unserem Handlungsspielraum
achten wir als Stadt Innsbruck darauf, wo
wir der Teuerung entgegenwirken können.
Eine weitere Maßnahme betrifft die Pauschalraten. Wenn Zinsen steigen, werden
Pauschalraten genutzt. Das heißt, die Zinserhöhung wird sich nicht auf die Mieten auswirken. Natürlich verschiebt man dadurch
die Kosten nur etwas nach hinten, aber in
Anbetracht der aktuellen Lage, halte ich es
für eine sehr gute Maßnahme, um der Teuerung entgegenzuwirken.
Auf Kosten für MieterInnen von IIG-Wohnungen können wir teilweise direkt einwirken. Wir müssen darauf achten, leistbaren
Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es
muss nicht immer das Maximum sein! Wenn
wir von leistbarem Wohnraum sprechen,
dürfen wir die Preise nicht immer nach oben

GR-Sitzung 25.04.2023

treiben. Dort, wo wir einwirken können,
muss kontrolliert vorgegangen werden.
Ich appelliere an alle privaten VermieterInnen, die Preise nicht an das maximal mögliche anzuheben, sondern auf die Menschen
zu achten und mit Bedacht vorzugehen. Mir
ist klar, dass bereits viele mit den Mietpreisen verantwortungsvoll umgehen.
GR Appler: Die Grundsatzrede der vereinigten Linke von GR Mag. Plach und
GR Onay bestätigt das Kernproblem der gesamten Thematik. (Unruhe im Saal)
Es wird nur über die Genese geredet, anstatt sich mit dem Inhalt des Aktes zu befassen. Hätten sich die Zuständigen mit dem
Thema wirklich befasst, wäre es nicht zu einem Umlaufbeschluss gekommen, der von
Gründonnerstag bis Karfreitag an alle versendet wurde! Man hätte versucht, in einer
breiten Diskussion eine Lösung zu finden!
Von der Antragstellung durch Herrn Bürgermeister bis hin zur Forderung nach dem
Grazer Modell ist es den Leuten nur darum
gegangen, ihre populistischen Motive zu erfüllen. (Unruhe im Saal)
Uns liegen jetzt diese Grundsatzvarianten
vor. Ich gebe GRin Mag.a Seidl Recht. Die
Berechnung ist falsch! Das haben wird aber
schon länger gewusst. Festzuhalten ist, die
Berechnung der Kosten für die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) ist nicht
richtig.
Wir haben damals im Gemeinderat einen
Grundsatzbeschluss gefasst und einen Abschlag in Höhe von 15,5 % des Richtwertes
festgelegt. Mit diesem heutigen Beschluss
werden es dauerhaft 18 % sein. Außerdem
verlassen wir den Zweijahresrhythmus. In
zwei Jahren müsste der Richtwert angepasst werden. Lassen wir diesen Schritt
aus, kommt am Ende ein Minus von 25 %
heraus. Das werden wir irgendwann gesamthaft als Gemeinderat beschließen müssen!
Es geht prinzipiell darum, diese Grundsatzentscheidung, dass Minus 25 % vom Richtwert abgezogen werden müssen, zu beschließen. Wenn der Beschluss des Herrn
Bürgermeisters in seiner jetzigen Beschlussvorlage lautet, 50 % dieser "Dinge"
müssen finanziert werden, dann ist der Beschlusstext falsch! Weil die € 600.000,-sind nur 50 % für diese zwei Jahre! Das