Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.69
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Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von TSB und GRin Dr.in Winkel, 2 Stimmen;
gegen FPÖ, ÖVP und GERECHT, 13 Stimmen):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 12.02.2023 und
13.04.2023:
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
27.
MagIbk/52545/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B40, Pradl, Bereich
Reichenauer Straße 21 und 23 a-c,
An der Furt 16 bis 21 und PrinzEugen-Straße 60 und 62 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. RE-B12, Nr. RE-B12/1 und
Nr. RE-B12/2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022, 2. Entwurf
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B40 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen und der 2. Entwurf
wurden im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt
und im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte beraten. Im Sinne
einer Stellungnahme wird das Projekt geringfügig geändert, was im vorliegenden
2. Entwurf berücksichtigt wird.
Es wird vorgeschlagen, die Auflage des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B40, 2. Entwurf zu beschließen.
Die für die Umsetzung des Projektes erforderliche vertragliche Vereinbarung liegt von
den Projektwerbenden unterzeichnet vor.
GR-Sitzung 25.04.2023
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.
28.
MagIbk/52546/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B48, Wilten, Bereich
zwischen Templstraße, Schöpfstraße, Andreas-Hofer-Straße und
Müllerstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI-B4), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.