Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.86
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Stadtteile oder sogar auf das Haus der Musik zu verweisen. Wir unterstützen den Antrag und sehen die Begründung als gegeben.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich denke, es ist
die Frage zu klären, inwieweit welche
Räumlichkeiten wegen des Vorpachtvertrages nicht in der Verfügung der IIG stehen
werden. Was wir aus Sicht der stadtplanerischen Entwicklung in dem Gebiet sehr kritisch sehen, ist aber Folgendes: Wenn wir
als Stadt Innsbruck eine größere Einrichtung für Studierende entfalten, wird es im
Zuge der Nutzung der Räumlichkeiten nicht
unbedingt eine optimale Kombination sein,
im Parterre einen Saal zu haben, der durchaus - hoffentlich - jeden Tag bespielt wird.
Diese sollten eigentlich schon Studierenden
zur Verfügung stehen. Daher ist in einem
Heim für Studierende ein extern vermieteter
Saal im Parterre nicht das, was wir uns vorstellen. Gerade wenn wir nach langer Zeit
als Stadt selbst einmal ein Heim für Studierende errichten. In diesem Bereich gibt es
für uns nun erstmals die Möglichkeit, das
wirklich im Sinne einer optimalen Konfiguration zu machen.
Ich würde mir da eher, wenn wir Flächen
zur Verfügung hätten, affine Räumlichkeiten, die mit dem Betrieb von studentischem
Wohnen in Zusammenhang stehen, vorstellen. Es geht dabei um Co-Working-Themen,
auch um entsprechende Flächen, die in verschiedenen Größenordnungen frei vermietbar sind beziehungsweise frei zur Verfügung gestellt werden können.
Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen oder uns zumindest der Stimme
enthalten. Uns ist das noch nicht ganz
schlüssig. Die Vorgabe, über einem Veranstaltungssaal ein Heim für Studierende zu
bauen, ist für uns nicht die richtige Herangehensweise.
Wenn wir an diesem Standort primär für
Studierende eine Einrichtung schaffen, sollten alle Räumlichkeiten auf die Funktionalität, die Anforderungen und den erfolgreichen Betrieb eingehen. Nach meinem Wissen sind ohnehin grundsätzlich sehr flexibel
nutzbare Räumlichkeiten geplant.
GR-Sitzung 25.04.2023
Ich nehme an, dass dieser Antrag heute
mehrheitlich angenommen wird. Daher bitte
ich, für eine allfällige Beschlussfassung aufzunehmen, in welchem Umfang das Vorpachtrecht schlagend wird. Gilt es auch für
kleinere Räume? Geht es um das Restaurant? Geht es um einen Buffetbetrieb? Was
ist die Untergrenze? Dies sollte konkretisiert
werden, damit man die Informationen für
eine Entscheidungsfindung hat.
Grundsätzlich ist unsere Maßgabe folgende:
Wenn wir uns dazu bekennen, am Standort
"Sandwirt" ein Heim für Studierende zu errichten, sollten alle Räumlichkeiten primär
den Studierenden zur Verfügung stehen. So
hätten wir das auch in der Ausschreibung
gesehen, die schon seit einem guten Monat
draußen sein könnte. Wenn dann noch Flächen bleiben, sind auch entsprechend andere Funktionen denkbar.
GR Mag. Stoll hat es bereits angesprochen.
Es bleiben für Stadtteilarbeit im Bereich Hegenerschule oder Campagne Areal noch
andere Möglichkeiten.
StRin Mag.a Mayr: Ich bin etwas irritiert,
dass das Vorpachtrecht erst jetzt Thema
wird, zumal ja auch bei der kleineren Fassung des Veranstaltungsraumes eine externe Nutzung angedacht ist. Bezieht sich
das Vorpachtrecht auch auf Veranstaltungen, bei denen man die Räume über die
IISG anmietet? Das ist für mich ein vollkommen neues Kapitel.
Ich gehe nicht davon aus, dass für die IISG,
wenn sie die Räumlichkeiten zur Nutzung
weitergibt, für einen Tiroler Abend ein Vorpachtrecht gilt. Kann das irgendjemand beantworten? Das wäre ja auch bei der bestehenden Ausschreibung der Fall. Das muss
man doch vorher wissen! Wenn diese Frage
jetzt nicht zu klären ist, dann halte ich fest:
Wenn wir das schon beschlossen hätten,
hätten wir übersehen, dass im Heim für Studierende auf engem Platz noch die Möglichkeit besteht, jeden Tag einen Tiroler Abend
zu veranstalten.
Ich habe das etwas überspitzt formuliert,
aber die Frage gehört eigentlich beantwortet. Wenn sie nicht geklärt werden kann,
muss man sich die Frage stellen, wie solche
Beschlussvorlagen überhaupt auf den Tisch
kommen.