Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.91
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war - nicht zurückgegangen. Wir haben allerdings nun mehr Nebenwohnsitzmeldungen. Die Einführung der Wartezeit hat dazu
geführt, dass es für Menschen noch schwieriger ist, sich eine Wohnung in Innsbruck
leisten zu können.
Es hat, wie gesagt, zudem den Nachteil,
dass die Stadt Innsbruck weniger Hauptwohnsitzmeldungen verzeichnet. Es ist also
nicht so, dass der Druck auf den Wohnungsmarkt geringer geworden wäre. Wir
haben es den Menschen nur schwerer gemacht, sich das Leben in der Stadt leisten
zu können.
GR Wanker: GR Lukovic, BA MA MA hat
mich mit seiner Wortmeldung doch wieder
etwas herausgefordert. Ich bitte, eines zu
bedenken: Man kann nicht so tun, als würde
die Mietzinsbeihilfe denen zu Gute kommen, die sie dringend brauchen, speziell im
Bereich des studentischen Wohnens. Ich
kann in meinen Unterlagen nach der ÖHWohnungsbörse suchen. Neun von zehn
VermieterInnen haben die Mietzinsbeihilfe
eingepreist.
Die Einzigen, die damit ein Geschäft gemacht haben, waren die VermieterInnen.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte auf das
Argument von GRin Mag.a Seidl zurückkommen, wonach durch die Mietzinsbeihilfe gerade für Studierende die Mieten erhöht werden. Bei Studierenden ist die Mietzinsbeihilfe pauschaliert und geht nach Anzahl der
Personen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Heisz, 1 Stimme; gegen GRÜNE,
ALI, StRin Mag.a Mayr und GR Mag. Plach,
10 Stimmen):
Der von GR Lukovic, BA MA MA in der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2023
eingebrachte Antrag wird dem Inhalt nach
abgelehnt.
42.7
MagIbk/54511/GfGR-AT/59/2023
Rechenschaftsbericht für wahlwerbende Gruppen, Einführung
(GR Lukovic, BA MA MA)
GR Lukovic, BA MA MA: Dieser Antrag
wurde zusammen mit den NEOS eingebracht. Es geht darum, mehr Rechenschaft
darüber abzugeben, wie die städtischen
GR-Sitzung 25.04.2023
Parteienfinanzierungsmittel verwendet werden.
Bis zur letzten Novellierung des Parteiengesetzes sind Fraktionen des Gemeinderates,
die einer Landes- oder Bundespartei angehören, unter dem Rechenschaftsbericht der
Landespartei subsummiert worden. Alle anderen wahlwerbenden Parteien hätten
eigentlich auch einen Rechenschaftsbericht
abgeben müssen. Es blieb aber sanktionslos, wenn man keinen gemacht hat.
Dadurch haben Fraktionen, die schon lange
in diesem Gemeinderat vertreten sind, nie
einen solchen Bericht erstellt. Diese Pflicht
ist nun, soweit ich weiß, mit der Novellierung herausgefallen und für Parteien, die einer Bundes- oder Landespartei angehören,
gilt nun, dass sie einen detaillierteren Bericht abgeben müssen. Damit haben wir die
Situation, dass es im Gemeinderat Fraktionen gibt, die das nicht machen müssen.
Wir möchten nun, dass von den zuständigen Dienststellen geprüft wird, wie ein solcher Rechenschaftsbericht aussehen
könnte, damit die InnsbruckerInnen sehen,
wie sich die Parteien finanzieren und wofür
sie das Geld ausgegeben.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Mayer: Transparenz ist immer etwas
Gutes. Es geht hier um einen Prüfantrag.
Das ist nett, aber es ist schon durchschaubar, worauf der Antrag abzielt, wenn steht:
"… Parteien mit dazugehöriger Landes- oder
Bundespartei werden weiterhin in deren Rechenschaftsberichten sehr detailarm subsummiert."
und weiter:
"… dass die BürgerInnen auch ein Recht darauf haben, zu wissen, ob und von wem die
wahlwerbenden Gruppen zusätzliche Gelder erhalten."
Da wundert es mich sehr, dass ausgerechnet die NEOS, die von einem berühmten österreichischen Bauherrn bisher immerhin
€ 2 Mio. bekommen haben, unter den AntragstellerInnen sind. Sie haben kurz vor der
Abstimmung über die Olympischen Spiele
von einem Unternehmen Geld genommen.