Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 04_Protokoll_26.04.2018.pdf

- S.41

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GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 12.04.2018:

Beschluss (einstimmig):

26.

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AM-B22, Amras, Kreuzungsbereich Philippine-Welser-Straße und Wallpachgasse sowie Bereich nördlich der
Gerhart-Hauptmann-Straße (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. AM-B15 und
Nr. AM-B15/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.

Maglbk/23167/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B13, Saggen, Bereich
zwischen Claudiastraße, Conradstraße, Falkstraße, ErzherzogEugen-Straße, Schubertstraße,
Goethestraße und Bienerstraße
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B1, Nr. SA-B11 und
Nr. SA-B11/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. SA-B13, Saggen, Bereich zwischen
Claudiastraße, Conradstraße, Falkstraße,
Erzherzog-Eugen-Straße, Schubertstraße,
Goethestraße und Bienerstraße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B1,
Nr. SA-B11 und Nr. SA-B11/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
27.

Maglbk/22514/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AM-B22, Amras, Kreuzungsbereich Philippine-Welser-Straße
und Wallpachgasse sowie Bereich
nördlich der Gerhart-HauptmannStraße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM-B15 und
Nr. AM-B15/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 26.04.2018

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:

28.

Maglbk/23393/SP-OE-Ö02Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. RE-Ö39, Reichenau, Bereich zwischen Reichenauer Straße, Langer Weg und
Radetzkystraße (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002), gemäß § 32 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von GR Buchacher):
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. RE-Ö39, Reichenau, Bereich zwischen Reichenauer
Straße, Langer Weg und Radetzkystraße
(als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß
§ 32 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.