Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.206
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Im Zusammenhang mit der Aufbereitung der gesellschaftsrechtlichen Aspekte hat die
Kontrollabteilung aufgezeigt, dass der ein Gesellschaftsorgan bildende Beirat, der
über die grundlegenden Belange der Gesellschaft entscheidet, seit September 2010
nicht mehr zusammengetreten ist. Da er die ihm nach dem Gesellschaftsvertrag umfassend zukommenden Obliegenheiten seit diesem Zeitpunkt nicht mehr wahrgenommen hat, wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, den Intentionen des Gesellschaftsvertrages entsprechend Überlegungen anzustellen, inwieweit die Tätigkeit
dieses Gremiums reaktiviert werden soll.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2012 wurde der Kontrollabteilung dazu mitgeteilt,
dass nach Rücksprache mit den Gesellschaftern der DAWI die seitens der Kontrollabteilung angeregte Reaktivierung eines Beirates im Sinne des Gesellschaftsvertrages
nicht geplant ist. Aufgrund der Identität der Mitglieder im Beirat und in der Generalversammlung erscheine dies entbehrlich. Seitens der Gesellschafter sei allerdings eine Änderung des Gesellschaftsvertrages dahin gehend in Vormerk genommen worden, dass der Beirat im Zuge einer allfälligen Änderung des Gesellschaftsvertrages
ersatzlos gestrichen werden solle.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Das Unternehmen bietet u.a. die Dienstleistung „Dichtheitsprüfungen“ an. Hierfür ist
gemäß ÖNorm B 2503 eine regelmäßige Kontrolle von Prüfer (physische Personen)
sowie Prüfausrüstung durch eine akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle in Form einer Vergleichs- und Eignungsprüfung vorgesehen. Die Kontrollabteilung musste im
Zuge ihrer Prüfung feststellen, dass für zwei der vier zum damaligen Zeitpunkt eingesetzten Mitarbeiter die entsprechende Prüfberechtigung abgelaufen war. Sie empfahl
die Erneuerung der Berechtigungen für all jene Prüfer, welche auch künftig im Bereich der Dichteprüfungen eingesetzt werden sollten.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2012 informierte die Geschäftsführung, dass für
sämtliche Mitarbeiter, welche in der Dichtheitsprüfung eingesetzt werden, aktuell gültige Prüfberechtigungen bestünden. Personal, dessen Autorisation abgelaufen sei,
stünde derzeit nicht für diese Aufgaben in Verwendung. Sollten diese Mitarbeiter jedoch wieder in der Dichtheitsprüfung eingesetzt werden, würde man die entsprechenden Berechtigungen rechtzeitig erneuern lassen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zusammenhang mit der Vermietung von mobilen WC-Einheiten fragte die Kontrollabteilung bezüglich einer in früheren Jahren begonnenen, zwischenzeitlich jedoch
unterbrochenen und im Zuge der Prüfung zur weiteren Umsetzung empfohlenen
EDV-gestützen Bestandsführung zur Kontrolle des Soll-Ist-Bestandes nach.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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