Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.207
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Hierzu wurde mitgeteilt, dass – abweichend von einem seinerzeitigen Beschluss der
Geschäftsführung – aus Kostengründen und aufgrund eines erheblichen Verwaltungsaufwandes auf die Umsetzung der beschriebenen Bestandsführung verzichtet
wurde. Die Anzahl der WC-Kabinen, welche sich beim Kunden befinden, werde mittels Dispositionssoftware erfasst. Weiters sei die Durchführung einer jährlichen Inventur geplant.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
138
Im Rahmen einer Überprüfung von mit der IKB vereinbarten Preisen für Dienstleistungen, welche die Gesellschaft im Auftrag der IKB verrichtet, wurde ein Fehler in der
Berechnung der jährlichen Anpassungsrate identifiziert, welcher zu gering überhöhten
Einheitspreisen führte. Die Kontrollabteilung empfahl diesbezüglich eine Änderung
der Einheitspreise gemäß korrekter Valorisierungsberechnung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
139
Im Rahmen der Verifizierung des Kassenbestandes hat die Kontrollabteilung die Ordnungsmäßigkeit der Kassengebarung durch eine unvermutete Revision der Handkassa überprüft. Bei der stichprobenartigen Abstimmung von Kassabelegen mit den Eintragungen in der Excel-Tabelle zeigte sich, dass drei Belege (davon einer aus dem
Vormonat) noch nicht eingetragen waren. Mit Ausnahme der kurzfristigen Vorschüsse
(hierfür wird ein vom Geschäftsführer unterschriebener Formularvordruck verwendet)
wiesen die Kassenbelege keinen Genehmigungsvermerk auf. Des Weiteren waren
die monatlich abgerechneten Kassenberichte von keinem(r) dafür Verantwortlichen
abgezeichnet, ebenso erfolgten Kassenkontrollen durch den Geschäftsführer bis dato
nicht.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Manipulation der Handkassa durch die Ausarbeitung einer Kassenführungsrichtlinie zu regeln.
Im Anhörungsverfahren teilte die Geschäftsführung mit, dass sie die Anregung der
Kontrollabteilung, eine Kassenführungsrichtlinie zu erstellen, aufgreifen und eine derartige Regelung demnächst in Angriff nehmen werde.
Auf die Rückfrage der Kontrollabteilung in der Follow up – Einschau 2012 gab die
Gesellschaft bekannt, dass in Umsetzung der Empfehlung von der Geschäftsführung
bereits im November 2012 eine Handkassenordnung in Kraft gesetzt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
140
Der Kasseninhalt ist im Rahmen einer Einbruch-Diebstahlversicherung gegen Einbruch versichert, darüber hinaus bestand auch Versicherungsschutz gegen Beraubung eines Kassenboten. Im Zuge der Kassenrevision wurde auch überprüft, ob sich
die täglichen Bargeldbestände innerhalb der versicherungsmäßig gedeckten Wert-
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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