Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.58

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- 355 -

nicht, dass sich jede bzw. jeder, die oder
der sich eine Wohnung kauft oder mietet,
mit den Details der Vorgeschichte auseinandersetzt.
Ich erachte den Standort auf Grund der derzeitigen Rahmenbedingungen und wie sich
die Situation jetzt darstellt, als suboptimal.
Daher werde ich gegen diesen Punkt stimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRin Dipl.Ing.in Sprenger; 1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.4.2013 (Seite 353) wird angenommen.
31.

III 510/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN - B23, Innsbruck, Bundesrealgymnasium
Adolf-Pichler-Platz (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IN - B2,
2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.

32.

III 11587/2012
Flächenwidmungsplan Nr. HA F35, Höttinger Au, Bereich nördlich Fürstenweg, westlich Fischerhäuslweg (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen, die dem Akt im Original beiliegen.
Sie wurden von der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) und vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie - Abteilung Luftfahrt - Infrastruktur abgegeben.
Im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
der dem Akt beiliegt, wurden die Stellungnahmen ausführlich behandelt. Im Wesentlichen handelt es sich um Fragen zur Planungskompetenz, Planungshoheit und um
eine Verwechslung beim Begriff "Widmung",
welcher von unterschiedlichen Rechtsmaterien mit unterschiedlicher Bedeutung geführt
wird. Die Fragen wurden geklärt, weshalb
der Plan beschlossen werden kann.

Der erforderliche Vertrag ist abgeschlossen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.4.2013:
Der Bebauungsplan und der Ergänzende
Bebauungsplan Nr. IN - B23, Innsbruck,
Bundesrealgymnasium Adolf-Pichler-Platz
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN
- B2, 2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Festlegungen außer Kraft.

GR-Sitzung 25.4.2013

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.4.2013:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HA - F35,
Höttinger Au, Bereich nördlich Fürstenweg,
westlich Fischerhäuslweg (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 753), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
StR Mag. Fritz hat heute die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, schon gewürdigt. Ich möchte mich
diesem Dank anschließen.