Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.84

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- 381 -

StR Gruber: Dem Gemeinderat wurde dieses Schreiben noch nicht zur Kenntnis gebracht. Daher frage ich, ob wir ein Versäumnis haben bzw. ob Du ein Versäumnis
eingegangen bist? Es geht darum, dass Du
zu dem Beschluss vom 12.7.2012 noch
nichts vorgelegt hast.
Wenn Du sagst, dass alles, was Du unternommen hast, im Sinne des mehrheitlich
gefassten Beschlusses ist, dass Du einen
Brief geschrieben hast, dann nehmen wir
das auch zur Kenntnis.
Das Antwortschreiben haben wir nicht vorliegen. Der Antrag war im Inhalt so, dass Du
von der Mehrheit des Gemeinderates aufgefordert wirst, auf Grund der Beschlüsse von
früher, die rechtlichen Rahmenbedingungen
mit dem Bundeskanzleramt bzw. den entsprechenden Ministerien abzuklären. Dies
sollte auch in die Richtung der Herstellung
eines vollwertigen Wachkörpers wirken.

Das vorliegende Schreiben ist am
22.3.2013 elektronisch gefertigt. Die letzte
Sitzung des Gemeinderates fand am
21.3.2013 statt. Insofern habe ich das unmittelbar bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates zur Kenntnis gebracht. Ich gehe davon aus, dass ich das Schreiben, das
mir der Österreichische Städtebund zukommen ließ, im Stadtsenat zur Kenntnis
gebracht habe. Ich kann natürlich auch versuchen, die Bundesverfassung (BVG) zu
ändern. Dann sagt man mir aber wieder
nach, dass ich mich zu wenig um die Stadt
Innsbruck kümmere.
StR Gruber: Du musst nicht die Bundesverfassung (BVG) ändern, sondern nur die
Beschlüsse des Gemeinderates umsetzen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das habe ich
getan.

In gehe noch einen Schritt in die Geschichte
zurück.

StR Gruber: Einschlägig ist, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 12.7.2013
nicht bis Jahresende umgesetzt wurde. Das
kannst Du sicherlich erklären.

(StR Mag. Fritz: Du forderst die Frau Bürgermeisterin zu verfassungsfeindlichen Umtrieben heraus.)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Willst Du es
nicht verstehen, oder kannst Du den Fristenlauf nicht erkennen?

Nein, wenn Du diesen Gemeinderatsbeschluss in dieser Art und Weise kritisierst,
dann wundert es mich, dass Du, StR
Mag. Fritz, das erst nach einem dreiviertel
Jahr machst.

StR Gruber: Ich habe den Fristenlauf schon
verstanden. Diese Antwort, die jetzt scheinbar vorliegt, wurde dem Gemeinderat nicht
zur Kenntnis gebracht.

Der Gemeinderat hat das so beschlossen.
Du hättest diesen Satz damals schon erwähnen können, dann wäre es vielleicht
nicht zu dieser Beschlussfassung gekommen.
Frau Bürgermeisterin, es geht mir darum,
dass Du uns mitteilst, so wie es der Gemeinderat beschlossen hat, was in dieser
Sache unternommen wurde. Wie waren die
Antworten? Anscheinend liegt eine vor. Ich
möchte aber auch wissen, Frau Bürgermeisterin, welche Schritte Du auf Grund des
Gemeinderatsbeschlusses gesetzt hast.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich glaube,
dass ich sogar dem Österreichischen Städtebund geschrieben habe.)
Das kann sein.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe das
Schreiben an den Österreichischen Städtebund schon zur Kenntnis gebracht.
GR-Sitzung 25.4.2013

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das war nicht
möglich.
StR Gruber: Diesen Antrag hast Du mitbeschlossen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Weißt Du,
was das Problem ist, dass die Erkenntnis
auch bei Dir reifen muss. Der Gemeinderat
kann Dinge beschließen, die uns betreffen,
aber der Gemeinderat kann einen Handstand machen und etwas beschließen, deshalb werden Bundeskanzler Faymann und
sein Kabinett auch nicht schneller arbeiten.
Jetzt sind wir wieder beim Wasser und beim
Weltfrieden. Insofern ist es vollkommen
unerheblich, was der Gemeinderat beschlossen hat. Aber, man kann den Gemeinderat nicht davon abhalten, etwas zu
beschließen.
StR Gruber: Ich darf Dir noch einmal den
Beschluss des Gemeinderates vom
12.7.2013 zur Kenntnis bringen, denn Deine
Aussage ist inhaltlich falsch. Der Gemeinde-