Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.87
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 384 -
einen wichtigen Teil beinhaltet. Wir haben
das beschlossen und nicht irgendjemand,
schon gar nicht der Parteivorstand der
Innsbrucker Volkspartei (ÖVP).
In diesem Beschluss wird festgehalten,
dass die Frau Bürgermeisterin auf etwas
einzuwirken hat. Wir haben gerade vorher
über den Antrag der Privatisierung des
Wassers diskutiert. Es wurde angemerkt,
dass wir gegenüber dem Bund und dem
Land Tirol feststellen können, dass wir das
gerne hätten, uns es aber selber nicht richten können. Die gleiche Diskussion - die
Frau Bürgermeisterin hat dies vorher erwähnt - wird hier auch nicht stattfinden. Ich
verlange von der Frau Bürgermeisterin
nicht, dass sie hier die entsprechenden
Schritte setzt, denn sie ist nicht der Nationalrat.
Die Frau Bürgermeisterin ist damals mit
Mehrheitsbeschluss aufgefordert worden,
darauf einzuwirken, dass die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Einrichtung der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) als
vollwertiger Wachkörper hergestellt werden.
Das bedeutet schon, dass ich einfach wissen möchte, welche Schritte die Frau Bürgermeisterin unternommen hätte.
Das versteht jede bzw. jeder in diesem
Haus, nur die Frau Bürgermeisterin wollte
das "vernebeln". Es macht einen Unterschied, ob man dem Bundesministerium für
Inneres (BMI) oder dem Bundeskanzleramt
schreibt, dass man die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) als vollständigen
Wachkörper haben möchte …
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Ich bitte
das Wort "vernebeln" zurückzunehmen.
StR Gruber: Ich weiß nicht, was an diesem
Wort schlimm ist.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: "Vernebeln" unterstellt, dass die Frau Bürgermeisterin nichts getan hat. Wenn Du die Frage 2.
der zitierten Anfragebeantwortung zur dringenden Anfrage von GRin Mag.a Heis vom
21.3.2013 durchliest, weißt Du, dass es die
Bundesverfassung (BVG) nicht zulässt,
rechtliche Rahmenbedingungen zu erwirken.
StR Gruber: Ich bleibe dabei und alle die
mir etwas weiter folgen, verstehen den Unterschied. Wenn man eine Anfrage an das
Bundeskanzleramt stellt, ob die Mobile
GR-Sitzung 25.4.2013
Überwachungsgruppe (MÜG) ein vollwertiger Wachkörper ist oder nicht, dann bekommt man die jetzt vorliegende Antwort.
Wir haben etwas anderes beschlossen,
nämlich dass die Frau Bürgermeisterin darauf einwirkt. Ich möchte einfach wissen,
was hier im Sinne des Beschlusses des
Gemeinderates gemacht wurde? Ist gesagt
worden, dass es gewünscht ist, die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) als vollwertigen Wachkörper zu sehen und das Bundeskanzleramt soll sagen, warum das möglich ist oder nicht. Oder wurde einfach nur
eine rechtliche Prüfung verlangt? Das ist ein
großer inhaltlicher Unterschied, weil das die
Mehrheit des Gemeinderates so gesehen
hat.
Ich habe in meiner ersten Wortmeldung
bereits ausgeführt, dass ich für beide Lösungen offen bin. Wenn wir die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) back to the
roots führen wollen, sodass sie nur noch
ortspolizeiliche Verordnungen umsetzt,
dann ist mir das auch recht.
Wenn wir in diesem Haus beschlossen haben, dass wir einen vollwertigen Wachkörper haben wollen und die Frau Bürgermeisterin mit Mehrheit beauftragt wurde, das zu
urgieren, um eine Rechtssicherheit zu finden, dann darf ich wohl nachfragen, was in
dieser Richtung geschehen ist. Ich habe
nicht vom "vernebeln" gesprochen, dass die
Frau Bürgermeisterin das nicht gemacht
hätte. Ich hätte in diesem Haus nur gerne
gewusst, weil wir das beschlossen haben,
welche Schritte gesetzt wurden.
Hat es diesbezügliche Gespräche oder
Schreiben gegeben? Wie haben diese ausgesehen? Diese Fragen werden wir wohl
noch zu später Stunde beantworten können,
dass wir diesen Beschluss genau durchlesen und die Opposition das Recht bekommt, zu erfahren, wie ein Mehrheitsbeschluss, gefasst von "Für Innsbruck", der
Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) sowie der
Liste RUDI und der Freiheitlichen Partei
Österreichs (FPÖ), umgesetzt wurde.
Nichts anderes habe ich in meiner ersten
Wortmeldung gesagt. Die Frau Bürgermeisterin hat dann gemeint, dass das jetzt mit
ganz anderen Themen zu tun hat, was aber
nicht der Fall ist. Der Fristenlauf ist mir egal.
Ich möchte nur wissen, was die Frau Bürgermeisterin auf Basis des Beschlusses des