Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.88

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- 385 -

Gemeinderates vom 12.7.2012 beim Bundeskanzleramt oder welchen Stellen des
Bundes unternommen hat. Das ist keine
Aufregung. Das ist auch nicht langweilig.
Das ist wichtig. Wenn die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) nicht als vollwertigen Wachkörper haben will …
in

in

(GR Dr. Pokorny-Reitter: Ich sage es
auch nicht sieben Mal.)
Die Frau Bürgermeisterin kann es jetzt gar
nicht wahrnehmen. Mir ist die Frage der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) so
wichtig. Aus meiner ersten Wortmeldung
heraus ist das auch erklärbar, damit wir
endlich einmal Rechtssicherheit haben. Es
soll auch der Wunsch des Gemeinderates
nach diesem vollwertigen Wachkörper umgesetzt werden. Diese Sache ist zu klären.
Vielleicht kann man das der Frau Bürgermeisterin auch mitteilen, dass ich die entsprechenden Antworten erhalte. Ansonsten
müssen wir weiter nachfragen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Der Beschluss hat gelautet, dass die Frau Bürgermeisterin einwirken soll, dass die rechtlichen Rahmenbedingen verändert werden
sollen. Die Bundesverfassung (BVG) ändert
nicht der Gemeinderat, sondern der Nationalrat. Darauf möchte ich schon hinweisen.
Dieses Schreiben, das wir am 22.3.2013
vom Bundeskanzleramt erhalten haben,
konnte in der Sitzung des Gemeinderates
am 21.3.2013 nicht behandelt werden. Heute liegt dieses vorerwähnte Schreiben vor.
Inwieweit eine Änderung des Artikels 78d
Abs. 1 Bundesverfassung (BVG) möglich
sei, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) als vollwertigen
Wachkörper herzustellen. Der Gemeinderat
kann die Bundesverfassung (BVG) nicht
ändern, daher muss man fragen, wie man
die Rahmenbedingungen herstellen kann.
Darauf gibt es eine Antwort des Bundeskanzleramtes. StR Gruber wird lesen müssen, was in dieser Stellungnahme steht,
dass die rechtlichen Rahmenbedingungen
GR-Sitzung 25.4.2013

durch den Nationalrat beschlossen werden
und nicht angedacht ist, irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Wir können uns im
Gemeinderat wünschen was wir wollen,
aber die Bundesverfassung (BVG) fällt in
die Kompetenz des Nationalrates.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR Mag. Dr. Überbacher: Zur Causa Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) möchte ich
sagen, dass wir eigentlich über die vier Anträge von GRin Reisecker sprechen und jetzt
bei etwas ganz anderem gelandet sind. Natürlich wünschen auch wir uns einen vollwertigen Wachkörper. Allerdings fällt das in
die bundesgesetzliche Kompetenz. Die
Bundesverfassung (BVG) muss geändert
werden. Ich weiß von anderen Städten und
Kommunen, dass es Bestrebungen in diese
Richtung gibt.
Die Stadt Linz hat heute eine Petition an
das Nationalratspräsidium übergeben, um
die Bundesverfassung (BVG) dahingehend
zu novellieren, damit Gemeindewachkörper
möglich sind. Rechtshistorisch ist diese Debatte natürlich relativ heikel, weil man die
Bundesverfassung (BVG) kennt, in der auch
ein gewisser historischer Kern steckt. Es
gab in der Zwischenkriegszeit massive
Missstände und daher gibt es so etwas bei
uns nicht.
Grundsätzlich möchte ich zur Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) sagen, dass
die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
die volle Unterstützung der jetzigen Truppe
unter der Leitung von Amtsvorstand Rizzoli
hat. Dort wird sehr gute Arbeit geleistet und
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
sehr engagiert. Es sind mir bis jetzt keinerlei
Beschwerden über Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) zu Ohren gekommen. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
freundlich, engagiert und haben Dank der
Uniform ein gutes Auftreten. So eine Einheit
lebt von einer Uniform, genauso wie das bei
der Feuerwehr der Fall ist.
Wir können darüber debattieren, welche
Farbe die Uniform haben soll bzw. ob diese
aussehen soll, wie die Schlümpfe. Die Mit-