Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.97

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- 394 -

Künftige Kosten sind derzeit nicht zu bestimmen.

Art der Auftragsvergabe lagen in den Anlassfällen vor.

Zu Frage 3.:
zu 3. a)
die Bürgermeisterin,

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:

zu 3. b)

Mag.-Abt. I, Personalwesen,

zu 3. c)

Mag.-Abt. III, Tiefbau.

Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt zwei Stunden.

zu 3. d)

Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration

Zu Frage 4.: Die Innsbrucker Stadtregierung
hat in ihrem Arbeitsübereinkommen 2012
bis 2018 festgelegt:
"Es ist unser Ziel, die Menschen unserer
Stadt dazu zu motivieren, an demokratischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen sowie sie stärker einzubeziehen. Damit
wollen wir unsere gemeinsamen Entscheidungen noch stärker als bisher an den Bedürfnissen der Menschen auch unter dem
Aspekt "Diversity" (Vielfalt) orientieren. Die
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
stellt für uns ein zentrales Anliegen dar. Das
Engagement von aktiven Bürgerinnen und
Bürgern ist ein wichtiger Beitrag zu den demokratischen Prozessen in unserer Stadt.
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern braucht Ressourcen und Modelle sowie die Bereitschaft in Politik und Verwaltung, dies auch zu leben."
Die bisherigen Auftragserteilungen im Rahmen des Konzeptes Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung erfolgten in Umsetzung des
Arbeitsübereinkommens sowie im Sinne der
Beschlüsse des Ausschusses für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und Petitionen
vom 31.10.2012 bzw. des Gemeinderates
vom 8.11.2012.
Zu Frage 5.: Die Auftragsvergabe erfolgte
nicht im Rahmen einer Ausschreibung, sondern gemäß § 38 Abs. 3 Bundesvergabegesetz (BVergG) 2006, wonach die Stadtgemeinde Innsbruck als öffentliche Auftraggeberin "geistige Leistungen" in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmen
vergeben kann, sofern der Schwellenwert
von € 100.000,-- netto nicht erreicht und die
Durchführung eines wirtschaftlichen Wettbewerbes aufgrund der Kosten des Beschaffungsvorganges für die Auftraggeberin
wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für diese
GR-Sitzung 25.4.2013

Eine Kopie der Anfragebeantwortung, gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 18.4.2013, wurde den Klubs und
den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung
gestellt.
39.

Einbringung von Anfragen

39.1

Novellierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR), Wiederherstellung der alten
Regelung zum Kontrollausschuss
bezüglich Mandatsübertragung
(GR Ofer)

GR Ofer: Ich stelle folgende Anfrage:
Wann werden die Änderungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) bezüglich Mandatsübertragung in
Kraft treten, sodass die INN-Piraten den
Vorsitz des Kontrollausschusses übernehmen dürfen?
Ofer e. h.
39.2

Stadtteilfest "Anpruggen", Ausgaben, Konzept (GR Appler)

GR Appler: Ich bringe für GR Jahn, der
heute verhindert ist, folgende Anfrage ein:
In Sankt Nikolaus - Mariahilf werden dankenswerter Weise Stadtteilfeste seitens des
Stadtmarketings durchgeführt. Um eine
Transparenz bezüglich Aufwand und Durchführung zu erhalten, stelle ich hiermit folgende Anfrage:
1.

Wie hoch waren die Ausgaben für das
Stadtteilfest Anpruggen 2012?

2.

Wie hoch sind die geplanten Ausgaben
für das kommende Stadtteilfest Anpruggen?

3.

Ist eine neue Lösung bezüglich der
Bussituation geplant? Wenn ja welche?