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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.113

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fekt der Vorfinanzierung der OSVI durch das längere Abrechnungsintervall nicht
überverhältnismäßig auszuweiten.
Im geschilderten Sachverhalt wurde die Kontrollabteilung im Anhörungsverfahren
darüber informiert, dass eine Anpassung des Betriebsführungsvertrages an die
tatsächlichen Gegebenheiten für 2015 angestrebt werde.
Die Nachfrage der Kontrollabteilung bezüglich des Umsetzungsstandes der geplanten Anpassung ergab, dass ein Vertragsentwurf mit den eingearbeiteten Empfehlungen aufliege und dieser noch im ersten Quartal des Jahres 2016 dem Stadtsenat vorgelegt werde. Der in Rede stehende Entwurf wurde der Kontrollabteilung
im Zuge der Follow up – Einschau 2015 übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

135

Im Zusammenhang mit dem Betriebsführungsvertrag wurde seitens der Kontrollabteilung auch eine Empfehlung betreffend der Provisionsberechnung ausgesprochen. Aus Sicht der Kontrollabteilung ist eine Provisionsberechnung, die sich nur
an den Betriebsaufwendungen des Betreibers und den Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen orientiert, kritisch zu hinterfragen. Auch wenn
eine Deckelung (€ 30.000,00) vorliegt, wird bei dieser Handhabung die Erzielung
von Betriebseinnahmen in den Hintergrund gedrängt. Die Tatsache, dass die Provision – lt. derzeit gültigem Betriebsführungsvertrag – von den Aufwendungen der
OSVI (Personal- und Bewirtschaftungskosten) berechnet wird, bringt es mit sich,
dass auch Anlagegüter zur Provisionsberechnung herangezogen wurden. Die Provision und deren Umsatzsteueranteil erhöhen die Anschaffungskosten (bezogen
auf den Nettoanschaffungspreis) für die Stadt Innsbruck um 18 %. Die Kontrollabteilung regte daher an, die derzeitige Provisionsberechnung zu überdenken und
auch ertragsorientierte Faktoren (zum Beispiel: Erlöse, Auslastung, Zutritte, Beteiligung an Sponsoreinnahmen) in die Berechnung einfließen zu lassen.
Laut der Stellungnahme zum Prüfungsergebnis wurde eine Überarbeitung des
Betriebsführungsvertrages auch in Hinblick auf diese Thematik zugesagt.
Der bereits angesprochene Vertragsentwurf (vorgesehene Beschlussfassung im
ersten Quartal 2016) sieht nun bei der Provisionsberechnung ertragsorientierte
Faktoren als Berechnungsbasis vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

136

Von der Kontrollabteilung wurde eine Zusammenführung der Rechnungsbeträge
der OSVI für die Betriebsführung an die Stadt Innsbruck und den Einnahmen der
Nutzungsentgelte im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck erarbeitet.

Die Einnahmen im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck wurden bei der
Stadt Innsbruck im hoheitlichen Unterabschnitt (UA) 263000 – Turn- und Sporthallen auf der Post 824100 (Vermietung und Verpachtung) verbucht. Die lt. Rechnungslegung von der OSVI vorgeschriebenen Beträge zahlte die Stadt Innsbruck
hingegen über den UA 894000 – Veranstaltungszentren und Vereinsheime aus. In
Bezug auf die Verwendung bzw. Bebuchung von Unterabschnitten erläutert die
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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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