Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.114
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
VRV, dass die Zuordnung von Gebarungsfällen zu bestimmten Abschnitten und
Unterabschnitten nach funktionellen Gesichtspunkten zu erfolgen hat, wobei für
gleichartige oder artverwandte Aufgaben grundsätzlich derselbe Ansatz zu verwenden ist. Die Kontrollabteilung empfahl der Stadt Innsbruck bei zukünftigen
Budgetierungen daher, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen der Skaterhalle im Unterabschnitt 263000 – Turn- und Sporthallen zu veranschlagen.
Das städtische Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft informierte die Kontrollabteilung in der Stellungnahme darüber, dass der Empfehlung entsprochen werde.
Mit dem städtischen Voranschlag 2016 wollte das genannte Amt die Verrechnung
neu organisieren und sollte diese durch das Amt für Sport in der MA V erfolgen.
Zum Umsetzungsstand in dieser Sache befragt, berichtete das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft anlässlich der Follow up – Einschau 2015, dass die Betriebsführung durch die OSVI von der Stadt Innsbruck beauftragt sei und deshalb
die Verbuchung im UA 894000 – Veranstaltungszentren und Vereinsheime in der
Beteiligungsverwaltung erfolge und diese Abwicklung sich zudem positiv auf das
Maastricht-Ergebnis auswirke.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
137
Im Konnex mit der Anschaffung von Anlagegütern durch die OSVI – im Rahmen
des laufenden Betriebsführungsvertrages – ergaben Nachforschungen der Kontrollabteilung, dass diese Gegenstände nicht im städtischen Inventarverzeichnis
erfasst wurden und somit auch nicht in den städtischen Vermögensnachweis eingeflossen sind. Die Rechnungen sind von der OSVI an das Amt für Sport übermittelt worden, wo eine weitere Bearbeitung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen
Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung noch nicht durchgeführt wurde. Zum Zwecke der Inventarisierung der Anlagegüter in der Skaterhalle
empfahl die Kontrollabteilung, dass das Amt für Sport in Abstimmung mit dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung eine Bestandsaufnahme bzw. Inventarisierung durchführen sollte.
Das Amt für Sport teilte der Kontrollabteilung in der an die Prüfung anschließenden
Stellungnahme mit, dass die Inventarisierung der Anlagegüter der WUB Halle im
Jahr 2015 (spätestens 2016) erfolgen werde.
In der gegenständlichen Follow up – Einschau 2015 wurde der Kontrollabteilung
vom Amt für Sport ein Inventarverzeichnis der WUB Halle übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
138
Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestanden bei der OSVI zum Zeitpunkt der
Prüfung zwei Bankkonten, welche bei verschiedenen Kreditinstituten (Bank A und
Bank B) geführt worden sind.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
104