Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.115
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Nach Prüfung der von den Banken im Rahmen der Quartalsabschlüsse verrechneten Sollzinsen und Gebühren bzw. der damit im Zusammenhang stehenden konditionellen Ausstattung der beiden Konten wurden von der Kontrollabteilung einige
Beanstandungen getroffen.
Generell merkte die Kontrollabteilung an, dass die Höhe der von den Banken verrechneten Abschlusspositionen (Sollzinsen, Rahmenprovision, Verlängerungsbzw. Evidenzprovision, Verwaltungskostenbeitrag) zwischen der OSVI und den
Banken nicht in separaten schriftlichen Kreditverträgen vereinbart worden ist. Die
Mitteilung über deren Verrechnungshöhe erfolgte im Wege des Kontoauszuges
und wurde von der OSVI so zur Kenntnis genommen.
Die Kontrollabteilung empfahl aus prinzipiellen Gründen, die bei den Banken A und
B bestehenden Kreditrahmen durch den Abschluss von schriftlichen Kreditverträgen zu dokumentieren. In diesen Verträgen sollten aus Sicht der Kontrollabteilung
die Höhe sowie die Zinsbindung des Sollzinssatzes geregelt werden. Betreffend
die Rahmenprovisionen (0,50 % p.a. der mündlich vereinbarten Kreditrahmen)
machte die Kontrollabteilung deutlich, dass die Verrechnung unabhängig von einer
allfälligen Ausnutzung des Kreditrahmens erfolgte. Diesbezüglich empfahl die Kontrollabteilung der OSVI zu versuchen, mit den Banken eine ausnutzungsabhängige
Regelung zu treffen. Hinsichtlich des Verwaltungskostenbeitrages bei Bank B von
0,06 % p.a. empfahl die Kontrollabteilung, mit der Bank über einen Verzicht auf
diesen Beitrag zu verhandeln. In Bezug auf die jährlichen Verlängerungsprovisionen (für die mündlich vereinbarten Kreditrahmen) empfahl die Kontrollabteilung
den Versuch zu unternehmen, die Kreditrahmen mit den Banken bis auf weiteres
bzw. zumindest für eine längere Laufzeit (beispielsweise 5 Jahre oder länger) zu
vereinbaren. Dies hätte nach Einschätzung der Kontrollabteilung den Vorteil, dass
die jährlichen Verlängerungsprovisionen eingespart werden könnten.
In Ihrer seinerzeit dazu abgegebenen Stellungnahme informierte die OSVI darüber, dass den Empfehlungen der Kontrollabteilung nachgekommen werde bzw.
diese damals auch schon teilweise umgesetzt worden wären.
Aktuell berichtete der Geschäftsführer der OSVI, dass nach entsprechenden Vertragsverhandlungen mit den bisherigen Partnern (Bank A und Bank B) die beiden
Bankverbindungen auf eine (bei Bank A) reduziert worden sind. Sämtliche Vorschläge der Kontrollabteilung wären im neuen mit 15.06.2015 datierten Kontokorrentkreditvertrag abgearbeitet worden. Als Nachweis wurde der Kontrollabteilung
eine Kopie der beiderseits unterfertigen Kreditvereinbarung zur Verfügung gestellt,
woraus eine maßgebliche konditionelle Verbesserung entsprechend den Empfehlungen der Kontrollabteilung ableitbar war.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zwischen der OSVI und dem HCI wurde eine (Sponsor-)Vereinbarung für
die Spielsaisonen 2011/2012 und 2012/2013 unterzeichnet. Als finanzielle Gegenleistung für die vom Verein zu erbringenden Leistungen war von der OSVI
ein Gesamtbetrag in Höhe von € 20.000,00 festgelegt. Auch für die Jahre
(nicht Spielsaisonen) 2013 und 2014 wurde zwischen OSVI und HCI eine (Sponsor-)Vereinbarung abgeschlossen. Als Gegenleistung für die vom Verein zu
erbringenden Leistungen war von der OSVI ein jährlicher Betrag in Höhe von
€ 20.000,00 vorgesehen. Das ursprünglich für die Spielsaisonen 2011/2012 und
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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