Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.05.2015.pdf

- S.4

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13.

Maglbk/8900/SP-BB-WI/1

15.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI - B23, Wilten, Bereich zwischen Duilestraße, Feldstraße
und A12 Inntalautobahn, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011

Verordnung Örtlicher Bauvorschriften gemäß § 20 TBO 2011,
Höttinger Au, im Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg, Amberggasse, Kolbgasse und Daneygasse

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.05.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI - B23, Wilten, Bereich
zwischen Duilestraße, Feldstraße und A12
Inntalautobahn, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
14.

Maglbk/1547/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA - B10, Saggen, Bereich
Sennstraße 3 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.05.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA - B10, Saggen, Bereich
Sennstraße 3 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 21.05.2015

Maglbk/2409/SP-VO-ÖBV/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.05.2015:
Die Verordnung Örtlicher Bauvorschriften
gemäß § 20 TBO 2011, Höttinger Au, im
Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg, Amberggasse, Kolbgasse und
Daneygasse wird beschlossen.
Die vom Gemeinderat am 21.02.2013 für
den Bereich zwischen Fischerhäuslweg,
Ursulinenweg, Amberggasse, Kolbgasse
und Daneygasse beschlossene Verordnung gemäß § 20 TBO 2011 (Örtliche
Bauvor-schriften) wird ersatzlos aufgehoben.
16.

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des
Gemeinderates vom 23.04.2015

16.1

I-OEF 27/2015
Geyerstraße 86 - 90, Errichtung
eines Schutzweges (StR Gruber)

Beschluss (einstimmig):
Der von StR Gruber und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 23.04.2015 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.