Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf
- S.139
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ist aber nicht allein dafür zuständig, um zu definieren, was dieses "Zug um
Zug" vom Gemeinderat heißt.
(Bgm. Zach: Das werde ich heute in der Sitzung des Gemeinderates sagen.)
Das müssen die Mitglieder des Gemeinderates selber in politischer Verantwortung machen.
Angenommen es gibt zusätzlich zu den sonstigen Systemen
auf der Linie "R" einen Inselbetrieb Obus, geht es mir um die Abwägung
folgender Fragen: Um wie viel umweltfreundlicher ist dieses System und
wie viel kostet es bzw. stehen die Kosten in einem sinnvollen Verhältnis
zur Umweltverträglichkeit? Auf der Grundlage von Fakten die diese zwei
Fragen betreffen, müssen wir politisch definieren, was wir mit "Zug um
Zug" gemeint haben.
Heißt "Zug um Zug", dass jeder Obus, der nach österreichischen Regeln der Haltbarkeit und Verkehrssicherheit außer Betrieb gesetzt
werden muss, solange nicht mehr ersetzt wird, bis kein Obus mehr vorhanden ist? Oder sollte "Zug um Zug" heißen, dass, solange die Straßenbahn in
Verlängerung der Linie "3" auf der jetzigen Linie "R" fährt, Obusse zur
Not auf dem Leasing-Weg nachgeschafft werden? Ich möchte keines von
beiden von vornherein für blödsinnig erklären, aber das ist der Entscheidungsspielraum den wir haben.
Diesen Entscheidungsspielraum müssen wir definieren und dazu benötigen wir fachliche und sachliche Unterlagen. Wir sind jetzt an dem
Punkt angelangt, dass wir den Formelkompromiss irgendwie auflösen und
durch eine klare Beschlussfassung, was wir als Aufgabenträger und als Besteller wollen, ersetzen müssen. Die Stadtgemeinde Innsbruck bestellt und
finanziert diesen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Deshalb kann
nicht allein der Aufsichtsrat der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) entscheiden, ob Obusse oder Dieselbusse angeschafft werden.
Bgm. Zach: Danke für diesen kleinen Nachhilfeunterricht, was
der Gemeinderat tun darf und was nicht. Es ist immer wieder gut, wenn
dies allen Mitgliedern des Gemeinderates klar ist.
GR-Sitzung 24.5.2005