Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf

- S.86

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dass wir schon seit zehn Jahren dort planen, bis wir die ersten Wohnungen
übergeben, benötigen wir noch zwei Jahre Zeit.
Daher würde ich den Appell an alle Gemeinderäte und Gemeinderätinnen richten, um zu sagen, dass das Tivoli-Areal vom Gemeinderat nicht nur einmal, sondern x-mal mit X-Änderungen diskutiert und
besprochen worden ist. Wir sind selber so vernünftig, dass wir wissen, dass
es dort eine sinnvolle Verbauung geben wird. Es gibt Differenzen beim Hotel, aber alles andere wollen wir einstimmig oder mehr oder weniger einstimmig. Ich bitte daher alle dahinter zu stehen, denn sonst würde ich euch
einmal einladen, einen halben Tag in der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice,
zu verbringen, um dort bei der Sprechstunde dabei zu sein, weil dann wird
die Argumentation sicher eine andere sein.
StR Dr. Gschnitzer: Ich habe dieser Diskussion zum Teil mit
Interesse und zum Teil mit Verwunderung gelauscht. Zum einen, wenn
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger sagt, dass es schon so ewig und so lange
dauert, dann muss ich sagen, dass das nicht so eine lange Zeit ist, weil das
eine sehr große Fläche war, die man sorgfältig planen musste. Bei solchen
Dingen, die eine Stadt massiv prägen und für eine Stadt entscheidend sind,
ist mir schon lieber, dass man ein bisschen länger und sorgfältig plant, damit etwas Sinnvolles herauskommt. Schnell und kurzfristig geplant ist in
der Stadt Innsbruck lange genug geworden, denn wir leiden unter diesen
Dingen zum Teil immer noch.
Das das Ressort von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprengers betreffende Wohn- und Pflegeheim ist relativ rasch geplant worden und ist mit
dem dazugehörigen Bebauungsplan fix und fertig. Bei diesem Projekt kann
man sich meiner Meinung nach über die Zeit nicht beklagen. Dies auf der
einen Seite.
Es besorgt die Leute natürlich auf der anderen Seite die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und auch die Diskussion über die Strategische Umweltprüfung (SUP). Dies auch mit gewissem Recht, weil die
Folgen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese notwendig ist, nicht unbeachtlich sein werden. Dass dies drei Jahre später noch zu einer Aufhebung führen kann, ist ja nicht von der Hand zu weisen. Allerdings ist das
Gesetz, so wie viele Gesetze der letzten Zeit so gemacht, dass man es nicht

GR-Sitzung 24.5.2005