Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf
- S.89
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16.
III 261/2005
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. PR - B1/1,
Pradl, Bereich südwestlich der Purtschellerstraße zwischen Sillufer und Anzengruberstraße, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2001
----------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind eine Stellungnahme und ein Schreiben einer Bürgerinitiative eingegangen. Beide
liegen dem Akt im Original bei. Der erforderliche Projektsicherungsvertrag
ist abgeschlossen.
Über die Stellungnahme und das Schreiben der Bürgerinitiative wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanentwurf Nr. PR - B1
berichtet.
Das Areal der Integrierten Landesleitstelle (ILL) soll aus dem
Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanentwurfes herausgenommen werden, da nach Abänderung des Projektes der Umriss des Technikaufbaues nicht mehr mit den Festlegungen übereinstimmt. Die Abänderung des Projektes ist stadtplanerisch vertretbar, der entsprechende ergänzende Bebauungsplanentwurf soll in nächster Zeit erstellt werden.
Wir haben heute, um das möglich zu machen, noch vor der
Sitzung des Gemeinderates eine Sitzung des Bau- und Projekt-Ausschusses
abgehalten.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig,
den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf Nr. PR - B1/1, Pradl, Bereich
südwestlich der Purtschellerstraße zwischen Sillufer und Anzengruberstraße, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001, wird unter Herausnahme einer Teilfläche der Gp. 1881/3 KG Pradl aus dem Planungsbereich, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 24.5.2005