Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 05-MaiKonstituierung.pdf
- S.16
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6.
Wahl der/des ersten und der/des
zweiten Stellvertreterin/s der
Bürgermeisterin
6.1
Wahl der/des ersten Stellvertreterin/s der Bürgermeisterin
in
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Gemäß
§ 85 Abs. 1 Innsbrucker Wahlordnung
2011 (IWO) bestelle ich für die Durchführung der Wahl der/des ersten und der/des
zweiten Stellvertreterin/s der Bürgermeisterin zwei Wahlhelfer, die der stärksten
bzw. zweitstärksten Gemeinderatspartei
und somit der ÖVP und "Für Innsbruck"
anzugehören haben. Ich ersuche um
Namhaftmachung.
Für die ÖVP wurde Christoph Appler und
für "Für Innsbruck" GR Mag. Lucas Krackl
namhaft gemacht. Ich erkläre beide zu den
bestellen Wahlhelfern und ersuche sie,
ihre Tätigkeit aufzunehmen.
Ich bitte nun, die im Stadtsenat vertretenen Gemeinderatsparteien, um ihre Wahlvorschläge zur/zum ersten und zur/zum
zweiten Stellvertreterin/Stellvertreter der
Bürgermeisterin und darf darauf hinweisen, dass mir diese Wahlvorschläge
schriftlich vorzulegen sind und von der
Mehrheit der Mitglieder der jeweiligen
Gemeinderatspartei unterfertigt sein müssen.
Mir ist bereits folgendes Schreiben von
den Innsbrucker Grünen vom 15.5.2012
über die Namhaftmachung des Vorschlags
zur Wahl der/des ersten Stellvertreterin/s
der Bürgermeisterin zugegangen:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
das den anderen Gemeinderätinnen und
Gemeinderäten nicht.)
Frau Bürgermeisterin, ich schlage das
nicht nur vor, sondern ich beantrage
das Vorgehen einer geheimen Abstimmung, dass jede Gemeinderätin und jeder
Gemeinderat die Wahlkabine aufsucht und
dort ihre/seine Stimmabgabe durchführt.
Dann ist es eine wirklich geheime Wahl
und ich glaube, aus demokratiepolitischen
Gründen, bei den zu treffenden Entscheidungen, das richtige Vorgehen.
Es gibt leere Stimmzettel. Ich weiß nicht,
wie viele Vorschläge noch kommen.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich nehme
an, dass von Euch noch ein Vorschlag
kommt.)
Von mir kommt noch ein Vorschlag. Vielleich könnte man Stimmzettel mit vorgedruckten Namen der vorgeschlagenen
Kandidatinnen und Kandidaten vorbereiten, damit das demokratische Gefüge und
Vorgehen gewahrt bleibt.
Weiters möchte ich, aus verschiedensten
Überlegungen heraus, Dr. Christoph
Platzgummer als Wahlvorschlag für die
Wahl des ersten Bürgermeister-Stellvertreters wie folgt vorschlagen:
"Gemäß § 85 Abs. 3 Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) schlägt die Gemeinderatspartei "Team Dr. Platzgummer-Gruber
- Innsbrucker Volkspartei" (ÖVP) zur Wahl
des ersten Bürgermeister-Stellvertreters
Dr. Christoph Platzgummer vor."
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich stelle den Antrag, dass die Wahl der/des ersten Stellvertreterin/s der Bürgermeisterin geheim
durchgeführt wird und wirklich jede/jeder,
wie es in vielen Parlamenten gute Gepflogenheit ist, die Wahlkabine aufsucht.
Ich möchte keine Zahlen widergeben, die
aus den Wahltagen der Gemeinderatsund Bürgermeisterstichwahl 2012 bekannt
sind. Tatsache ist, dass Dr. Christoph
Platzgummer nicht nur das höchste Vorzugsstimmenergebnis erreicht hat, sondern er ist gemeinsam mit Dir, Frau Bürgermeisterin, in die Stichwahl gekommen
und hat dort 18.724 Direktstimmen der
Innsbrucker Bürgerinnen und Bürger erhalten. Ich glaube, dass dies, neben anderen Dingen, die ich noch anführen werde,
genug Legitimation ist, dass er zum ersten
Bürgermeister-Stellvertreter gewählt werden sollte. (Beifall von Seiten der ÖVP)
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Bgm.Stellv. Gruber, vorschreiben kannst Du
GRin Mag.a Schwarzl, Du hast vorhin richtig zitiert bzw. historisch zurück geblickt.
Im Namen des Gemeinderatsklubs der
Innsbrucker Grünen mache ich StRin
Mag.a Sonja Pitscheider für die Wahl
der/des ersten Stellvertreterin/s der Bürgermeisterin namhaft.
Mit freundlichen Grüßen
Mag.a Uschi Schwarzl."
Konstituierende GR-Sitzung 16.5.2012