Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
- S.103
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(zu Punkt 29.2)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
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post.geschaeftsstelle.gemeinderat
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Innsbruck, 14.05.2019
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), Prüfung der Gemeinnützigkeit;
Zahl GfGR/87/2019;
ANFRAGE von GR Onay (ALI) vom 25.04.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Onay hat am 25.04.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Im Arbeitsübereinkommen 2012-2018 auf Seite 11 wurde vereinbart, grundsätzlich zu prüfen, ob
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) die Gemeinnützigkeit annehmen kann und
welche Konsequenzen und Auswirkungen daraus zu erwarten sind.
Weiters hieß es dort: "Das Ergebnis dieser Prüfung ist von der Regierungskoalition vorzubereiten und zu beraten, eine Änderung der Gesellschaft im Gemeinderat zu beschließen. Die Regierungspartner bekennen sich dazu, dass ein wesentlicher Grundgedanke der Gemeinnützigkeit niedrige Mieten, guter Wohnungsbestand - in der künftigen Vorgangsweise (Gesellschaftsänderung, Änderung des Gesellschaftsvertrages, Beschluss Gemeinderat) enthalten sein muss. Als
Zeitraum bis zur Beschlussfassung merken wir uns das Jahresende 2012 vor."
Frage 1:
Wurde eine mögliche Annahme der Gemeinnützigkeit durch die IIG in der vergangenen Periode geprüft?
Antwort:
Die mögliche Annahme des Gemeinnützigkeitsstatus durch die IIG wurde im
Jahr 2012 geprüft. Es wurde eine Stellungnahme des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband eingeholt.
Die IIG hat dazu beiliegenden Bericht der Stadt Innsbruck übermittelt. In diesem sind die wesentliche Aussagen zusammengefasst.
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