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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.104

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Frage 2:

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?

Antwort:

Gemäß Stellungnahme des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger
Bauvereinigungen - Revisionsverband wäre die Annahme des Gemeinnützigkeitsstatus weder für die IIG noch für die Stadt Innsbruck vorteilhaft. Dies
ergibt sich insbesondere aus der steuerrechtlichen Ausrichtung und dem
vielseitigen Tätigkeitsbereich der IIG. Die Gemeinnützigkeit würde vielmehr
zu zusätzlichen und ungewollten Beschränkungen sowohl für die Gesellschaft als auch die Gesellschafterin Stadt Innsbruck führen. Ein Zugriff auf
das Vermögen der IIG durch die Gesellschafterin würde dadurch erschwert.

Frage 3:

Welche Konsequenzen wurden aus dem Ergebnis gezogen?

Antwort:

Da die Annahme der Gemeinnützigkeit durch die IIG weder für die Gesellschaft noch die Gesellschafterin Vorteile bringt, wurde die Rechtsform nicht
geändert.

Frage 4:

Kam es zu einer entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrages?

Antwort:

nein

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 2 von 2

2h

20 min