Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
- S.49
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in der Vorarlberger Landesverfassung und
in etlichen Gemeindeverfassungen vorgesehen ist - zur Entscheidungsvorbereitung und
zur Ergänzung der repräsentativen Demokratie.
Bitte halten wir uns an die Wahrheit und
verbreiten nicht andauernd Märchen und
Mythen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
schließe mich den Aussagen von
GR Mag. Fritz vollinhaltlich an. Wir stimmen
deshalb dagegen, weil wir nicht glauben,
dass es richtig sein kann, das gleiche System auf alle Stadtteile anzuwenden,
Ich habe in der Vergangenheit, in dem Fall
als ressortführendes Stadtsenatsmitglied,
die Erfahrung gemacht - was in Mühlau richtig ist, ist in Vill vielleicht in einem anderen
Beteiligungsprozess richtig. Was man in
Amras oder Kranebitten braucht, kann dort
richtig sein, aber woanders nicht zielführend.
Inhaltlich sind wir sehr mit GRin Ringler und
GR Mayer darauf aus, dass wir für Sieglanger, Klosteranger und Mentlberg einen Beteiligungsprozess starten können. Mit der
neuen Leitung im Büro für BürgerInnenbeteiligung wäre das System BürgerInnenräte
nicht das richtige Modell und man würde nur
theoretisch dort reagieren, da es andere
Formen von Beteiligungen gibt.
GR Onay möchte ich schon einmal daran
erinnern, dass er sechs Jahre Obmann des
BürgerInnenbeteiligungsausschusses war.
Immer nur zu behaupten, die Ressortführung, also ich, wäre für alles zuständig gewesen, ist falsch, denn dann hätten wir den
Ausschuss nicht gebraucht. Es hat Dich niemand daran gehindert, konkret ins Detail zu
gehen und Facharbeit zu entfalten.
Das ist das Anstrengendere, als die großen,
lauten und langen Reden zu halten. Im Detail wird es etwas mühsam. Ich denke, dass
Du in diesem Fall nicht den Mund zu voll
nehmen solltest, weil man als Obmann über
sechs Jahre hinweg durchaus etwas bewegen kann.
Das Beklagen darüber, dass hier wenig geschehen ist, ist auch ein Stück weit Deiner
Arbeit oder Deinem Zutun geschuldet. Vielleicht würde es nützen, das Ganze selbstkri-
GR-Sitzung 29.05.2019
tisch zu sehen und nicht immer nur zu glauben, dass wir in der Theorie super sind,
aber in der Praxis verbesserungswürdig.
StRin Dengg: Bgm.-Stellv.in Mag.a OppitzPlörer hat meine Rede vorgenommen, deshalb ziehe ich meine zurück.
GR Onay: Scheinbar habe ich das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) falsch verstanden und möchte
deshalb etwas richtigstellen. GR Depaoli,
für den Verkehr in dieser Stadt ist nicht
StRin Mag.a Schwarzl zuständig, sondern
GRin Mag.a Lutz, weil sie die Obfrau des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität ist. Und da hast Du, GR Depaoli, Dich
jetzt ein Jahr getäuscht.
StRin Mag.a Schwarzl hat überhaupt nichts
mit Verkehr zu tun. Genau gleich kommt es
mir jetzt vor: Die Person, die als amtsführende Zuständige sechs Jahre lang die BürgerInnenbeteiligung innehatte, steht jetzt
auf und sagt, dass in der BürgerInnenbeteiligung sechs Jahre lang nichts weitergegangen ist.
(Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zu wenig ist bewegt worden!)
In Richtung Ausschussvorsitzender möchte
ich sagen: Mehr Kindesweglegung geht gar
nicht. Das ist das Gleiche, wenn im Jahr
2024 Bgm. Willi aufsteht und sagt, dass er
nicht einmal Bürgermeister war, sondern jemand anderer.
Ich war sechs Jahre lang Gemeinderat und
hatte einen Nettoverdienst von knapp
€ 1.600,--. Jemand anderer hat das Ressort
für BürgerInnenbeteiligung innegehabt.
Wenn wir wirklich von Problemen sprechen,
liest man das im "Betriebsratsblatt", denn
dort konnte man lesen, warum die BürgerInnenbeteiligung nicht funktioniert hat und warum die MitarbeiterInnen gekündigt haben.
Nirgendwo stand eine Zeile über die/den
Ausschussvorsitzende/n. Wenn einer in Sachen BürgerInnenbeteiligung sechs Jahre
lang den Kopf hingehalten hat, da die BürgerInnenbeteiligung vom ersten Tag an angegriffen wurde, bin ich das.
Eigentlich schon vom ersten Tag an. Ich bin
Gemeinderat geworden und gleichzeitig
Ausschussvorsitzender für BürgerInnenbeteiligung ohne MitarbeiterInnen. Ich habe