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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.53

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- 438 -

habe ich den ersten Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2019 gesehen und ich
konnte nicht feststellen, dass für die Finanzierung für den Gestellungsbetrieb ausreichend Mittel vorgesehen wurden.
Ich möchte, dass es einen Finanzierungsplan gibt. Dieser Plan zeigt mir grundsätzlich, wie viel Geld wir brauchen. Das ist kein
Geheimnis, das haben wir vorher schon gewusst. Wir wissen aber nicht, wie wir das finanzieren und in welchem Ausmaß in den
nächsten zehn oder 15 Jahren in den Gestellungsbetrieb Geld eingesetzt werden
wird.
Deswegen hätte ich gerne, dass der Antrag
bestehen bleibt.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
Bgm. Willi: Hier liegt eine Finanzierungsnotwendigkeit vor, um die erwartbaren Kosten des Gestellungsbetriebes abzudecken.
Wir werden in jedem der nächsten Jahresvoranschläge der Landeshauptstadt Innsbruck nach dieser Linie entsprechende Beträge im Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr einstellen.
Das ist so ähnlich, wie wenn Du, GRin
Mag.a Seidl, im Jahr 2024 vorhast, Deine
alte Küche durch eine neue zu ersetzen. Du
wirst versuchen, sie aus Deinem Jahreseinkommen zu finanzieren. Wir haben die Einnahmen aus den Steuern und werden dafür
- konkret geht es um die Pensionen der
früheren Stadtwerke-Bediensteten - im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2020 dementsprechende Beträge vorsehen. Ganz einfach deswegen, weil diese Menschen ein
Recht auf ihre Pensionen haben.
Was wir mehr tun könnten, als das in den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2020 zu
schreiben, wüsste ich nicht. Einen anderen
Plan, als im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2020 diese Summen vorzusehen, kann
es gar nicht geben. Wenn da jemand eine
Idee hat, wo diese Millionen "herschneien"
GR-Sitzung 29.05.2019

sollen, außer dass wir sie aus den laufenden Einnahmen nehmen, die wir in den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2020 schreiben, wüsste ich nicht.
Ich finde, diese Personen haben sich das im
Anlagebeirat gut überlegt - übrigens sitzt da
auch StR Federspiel von der Opposition. Einen anderen Weg sehe ich nicht. Wir treffen
Vorsorge, dass die Pensionen bezahlt werden können und das ist gut so. Mehr ist
nicht möglich.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
GR Depaoli: Ich habe den Finanzierungsplan gerade gesehen. Eines muss uns klar
sein, es werden bis zum Jahr 2029 so um
die € 12 bis € 14 Millionen an Abgängen
sein. Wie kann das gezahlt werden? Auf der
Hinterseite des Finanzierungsplans steht,
dass das Finanzvermögen im Jahr 2024
aufgebraucht ist.
Ab dem Jahr 2024 werden wir uns etwas
einfallen lassen müssen. In diesem Finanzierungsplan steht nicht, wie es dann weitergeht. Diese Frage wurde auch im letzten
Kontrollausschuss nicht eindeutig beantwortet. Man liest lediglich: "Immobilien des Gestellungsbetriebes durch Verkauf oder Beleihung zu verwerten".
Eigentlich heißt das nichts anderes, als
dass man auf das Familiensilber zurückgreifen muss.
(Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein!)
Warum steht dann, dass man die Immobilien verkaufen muss? Da bitte ich um Aufklärung. Was ich in dieser Statistik nicht
wiederfinde und was sich nicht widerspiegelt, sind die € 27,5 Mio., die man schon für
den Patscherkofel herausgenommen hat.
Sie müssen noch berücksichtigt werden.
Das ist so, wie wenn ich von meinem Buben
das Sparbuch nehme und alles verbrauche.
Wenn er sich ein Moped kaufen will, muss
ich ihm das Geld auch wiedergeben. Das ist
in dieser Angelegenheit genau das Gleiche.
Wer erklärt mir jetzt bitte, dass ich das mit
dem Verkauf der Immobilien falsch verstehe
und warum diese € 27 Mio. nicht in diesem