Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
- S.61
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zurückzuschicken. Die Besetzung des Beirates wurde zu dieser Zeit gerade verändert. Der SOG-Beirat hat trotz der neuen
Besetzung gesagt, dass dieses Bauvorhaben mit dem SOG vereinbar ist.
Jede/r in dieser Stadt kann dazu eine andere Meinung haben. Die Verhandlungsleiterin ist eine Juristin und sie schließt sich
der Meinung des SOG-Beirates an. Sie
kann sich als Juristin nicht darüber hinwegsetzen. Es wird deshalb einen positiven
Baubescheid in erster Instanz geben. Danach können die NachbarInnen gegen diesen Bescheid Einspruch erheben. Daraufhin
würden die Anliegen der NachbarInnen
beim Landesverwaltungsgericht behandelt
werden.
Vom Landesverwaltungsgericht kann dann
ein weiteres Gutachten eingeholt werden,
um festzustellen, ob sich der SOG-Beirat
eventuell mit seiner Entscheidung geirrt
bzw. falsch geurteilt hat. Das ist eine Frage
der zweiten Instanz. Ich lebe selbst in Hötting und ich weiß aus eigener Erfahrung,
dass es genügend Ansässige gibt, die das
geplante Gebäude als zu groß empfinden.
Man kann dieser Meinung sein, aber wir befinden uns alle in einem Rechtsstaat und
das Prozedere ist den Gesetzen entsprechend abzuwickeln. Daher wird meiner Meinung nach die Frage, ob dieses Gebäude
zu hoch ist, in zweiter Instanz nochmals beurteilt werden. Das Verfahren kann danach
noch in dritter Instanz weitergehen - aber
das wissen wir heute nicht.
Es handelt sich um ein rechtsstaatliches
Verfahren, in das die Politik heute nicht eingreifen kann. Ich in meiner Funktion als Bürgermeister bin darüber hinaus nicht die zuständige Behörde. Wir können ebenso nicht
in einem laufenden Verfahren einfach eine
Bausperre verhängen - das wäre ein Bruch
der gesetzlichen Regelungen. Das ist
Rechtsstaat - das gefällt einer/m sehr gut
und manchmal eben nicht. Deshalb gibt es
einen "Instanzenzug". Wir werden dabei sehen, was auf der Ebene des Landesverwaltungsgerichtes entschieden wird.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
GR-Sitzung 29.05.2019
GR Kurz: Wir stehen dem Projekt sehr kritisch gegenüber. Ich danke sehr für diesen
Antrag. Wir wollten uns dabei einsetzen.
Für mich persönlich ist es eine Frage der
Moral bei dieser Sache. Ich denke, wenn
man ein Mandatar des Gemeinderates über
längere Zeit war und man einen derart großen Widerstand in der Bevölkerung, wie im
gegebenen Fall, vernimmt, sollte der Kontakt zu den Bürgern nicht einfach abgebrochen werden. So ein Verhalten schadet
dem Ansehen von Politkern früher oder später.
Es wäre ziemlich gut einen breiteren Diskurs zu führen, wenn viele Bürger in Hötting
ein derart massives Problem mit diesem
Bauvorhaben haben.
In diesem Antrag sehe ich eine gewisse
Form des Aktionismus. Rein rechtlich gesehen, stellt sich die Frage, ob eine Bausperre
auf ein Haus bzw. eine Straße verhängt
werden kann. Im Prinzip betrifft eine Bausperre ein Gebiet und es hätte womöglich
dramatische Auswirkungen, wenn man Bausperren selektiv auf einzelne Häuser verhängen würde. Das sehe ich kritisch.
Viele in diesem Gemeinderat sind gegen
dieses Projekt und deshalb müssen wir viel
mehr an die Moral appellieren. Ich bedanke
mich bei Bgm. Willi, dass er sich in dieser
Sache nochmals eingesetzt hat und den
SOG-Beirat dazu bewegen konnte, das
Bauvorhaben nochmals unter die Lupe zu
nehmen.
Ich denke dieser Antrag ist zurückzuweisen,
da er rein rechtlich unmöglich ist.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GR Mag. Krackl: Ich möchte mich den Ausführungen vollinhaltlich anschließen. Eines
möchte ich für mich in Anspruch nehmen:
Was genau Moral ist, lasse ich mir nicht von
GR Kurz im Plenarsaal der Stadt Innsbruck
erklären - das wäre der falsche Ort. Ich
denke überdies, dass die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) nicht die moralische
Instanz im Gemeinderat ist.
Ich würde Bgm. Willi bitten, diesen Antrag
zurückzuweisen, da er nicht zulässig ist.
GR Mag. Fritz hat dies bereits in seinen