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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.99

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Diese Ausgabe – 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
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Frage 9:

Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für den Busparkplatz und wie setzen sich
die Ausgaben zusammen?

Antwort:

Hierzu macht die IIR keine Angaben.

Frage 10:

Wie hoch waren die Tagesgebühren in den vergangenen 10 Jahren? (Bitte um
Bekanntgabe der jährlichen Gebührenhöhe.)

Antwort:

Die Preise wurden 2017 von € 30,-- (gültig in den letzten acht Jahren) auf
€ 35,-- angepasst. (Quelle: IIR)

Frage 11:

Auf Grundlage welcher Argumente hat man sich für die aktuelle Höhe von
35€/Tag entschieden?

Antwort:

Anpassung (Quelle: IIR)

Frage 12:

Wie hoch waren die Einnahmen durch die Parkplatzgebühren jährlich? Bitte um
Auflistung der jährlichen Einnahmen für die vergangenen 10 Jahre (Zeitraum 2008-2018)

Antwort:

Die IIR verweist in diesem Zusammenhang auf den in der Antwort zu
Frage 10 angeführten Parktarif für Reisebusse.

Frage 13:

Für die Abfertigung der Reisebusse in der Zeit des Christkindlmarktes werden regelmäßig Straßensperren in der Kapuzinergasse notwendig. Welche Kosten entstehen der Stadt dadurch und wie setzen sich diese zusammen?

Antwort:

Sämtliche anfallende Rechnungen von Fremdfirmen wie z. B. Wachdienst,
Congress und Messe Innsbruck GmbH (CMI) etc. werden vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) direkt übernommen. Die Kosten für die Leistungen der Stadt (Projektleitung durch Verkehrspolizei, Besprechungen etc.), Aufstellung der notwendigen Infrastruktur (Verkehrszeichen und dergleichen) werden im Rahmen der Aufgabenverteilung der einzelnen beteiligten öffentlichen Organisationen und Dienststellen (Stadt, Polizei
usw.) im jeweiligen Zuständigkeitsbereich wahrgenommen. Die Kosten hierfür können nicht beziffert werden.

Frage 14:

Vor einigen Jahren wurde ein Reisebusparkverbot in der Parkzone diskutiert und
sollte geprüft werden. Wurde diese Überprüfung durchgeführt?
- Wenn ja, bitte um Bekanntgabe der Ergebnisse.
-Wenn nein, bitte um Bekanntgabe warum ein Verbot nicht geprüft wurde.

Antwort:

Anlässlich der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte sowie des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität am
13.08.2015 erging an die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, der
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