Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf
- S.21
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- 318 -
Zuwachszahlen. Man merkt es nicht nur am
Angebot, sondern vor allem an der Zahl der
BürgerInnen, die es nutzen. So ist das Freizeitticket tatsächlich auch ein Vorreiter in
vielen Bereichen. Wenn heute die Subvention beschlossen wird und Dinge, wie sie
GR Mag. Kogler angemerkt hat, umgesetzt
werden, dann sind wir auf einem guten
Weg.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf hier
fortführen. Wenn es das Zeitbudget nicht
sprengen würde, dann könnte ich dem Gemeinderat von den ersten Gesprächen, die
darüber in meinem Büro stattgefunden haben, erzählen.
Auf der einen Seite war Prof. Schröcksnadel, auf der anderen Seite Willi Krüger aus
dem Oberland. Da habe ich alles erfahren,
was bei den Einen und bei den Anderen gut
läuft. Die eingebildeten "Stadtler" waren die
eine Seite. Das ging bis zu "Ihr im Oberland
habt eh nur alte Lifte", und dauerte eine gute Stunde lang!
Aber jetzt, nach vielen Jahren, hat das Freizeitticket einen großen Erfolg gezeigt.
Ich war damals noch als Referentin für die
Kindergärten zuständig. Das möchte ich
hier anmerken. (Gelächter)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
22.04.2015 (Seite 317) wird angenommen.
12.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
12.1
IV 1900/2015
12.2
"""""""""" """"""""" & MitbesitzerInnen,
Dachsanierung """""""" "" """""""""
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.05.2015:
Die Stadt Innsbruck unterstützt """""""""" """"""""""" "
"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" für die Dachsanierung in
der """"""""""""""""""""""""""" """" mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 64.060,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
13.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.05.2015:
Die Stadt Innsbruck nimmt den Bericht, welcher auf dem Gemeinderatsbeschluss vom
26.01.2012 beruht, zur Kenntnis. Entsprechend dem qualitätsvollen Ergebnis des Architekturwettbewerbes sowie im Hinblick auf
die notwendigen Nutzungen des sozialpastoralen Zentrums werden die Kosten für die
Stadt Innsbruck eine Höhe von rund
€ 4,2 Mio. (abzüglich der Förderung nach
Art. 15a B-VG) erreichen.
Für die weitergehende Abwicklung und für
die Realisierung des Projektes ergehen dabei folgende Aufträge:
-
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird beauftragt, finanzielle Vorsorge für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von rund
€ 4,2 Mio. (abzüglich der Förderung
nach Art. 15a B-VG) zu treffen und die
notwendigen Abstimmungen mit der
Neue Heimat Tirol Gemeinnützige
WohnungsGesmbH (NHT) durchzuführen.
-
Ebenso ist es Aufgabe der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, hinsichtlich der Förderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a BVG über den Ausbau des institutionel-
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.05.2015:
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
GR-Sitzung 21.05.2015
IV 5934/2011
Sozialpastorales Zentrum St. Paulus, weitergehende Abwicklung
IS - Innsbrucker Studentenhaus
GmbH, Generalsanierung Mariahilfstraße 12
Die Stadt Innsbruck unterstützt die IS - Innsbrucker Studentenhaus GmbH für die
Generalsanierung in der Mariahilfstraße 12
mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 33.920,--.
IV 3669/2015