Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf

- S.33

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Man sieht ja, dass sich auch private Lebensumstände oft ändern. Wenn man z. B.
nach der Geburt sagt, man bleibt die und
die Zeit beim Kind und es kommt zu einer
Trennung der Eltern, dann hätte ich gerne
gewusst, wie in einem solchen Fall der
Plan B aussieht?
Vielleicht kann das StR Gruber erklären,
aber ich glaube, es wird keinen Plan B geben?
GRin Mag.a Schwarzl: Wenn wir schon bei
der inhaltlichen Debatte sind, dann sind mir
auch noch zwei Dinge eingefallen.
Warum sollen eigentlich nur die Mütter gefragt werden? Gibt es keine väterlichen Kinderbereuungspflichten und -planungen?
Zweitens glaube ich, dass wir in der Stadt
Innsbruck mittlerweile in der Vereinbarkeitspolitik schon so weit fortgeschritten sind und
alle wissen, dass das Angebot den Bedarf
erzeugt und bestimmt, nicht der Bedarf das
Angebot.
Es ist einfach erwiesen, je besser und je
mehr die Kinderbetreuungseinrichtungen
sind, umso größer ist auch der Bedarf.
StR Pechlaner: Ergänzend zu dem bereits
Gesagten möchte ich kurz das Gesetz zitieren. Im Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 9 ist ganz klar geregelt,
dass das Land Tirol diese Erhebung zu machen hat, dass das Land Tirol diese Erhebung alle drei Jahre durchführen muss und
dass das Land Tirol den jeweiligen Gemeinden dann das Ergebnis mitteilen soll.
Eine solche Erhebung hat nie stattgefunden.
Dieser Antrag ist also abzulehnen, weil er
einfach falsch ist.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich denke,
dass der Antrag aus einer Situation heraus
entstanden ist, dass es doch nach wie vor
Eltern gibt, deren kleine Kinder - also jene
vor dem Kindergartenalter - auf einer Warteliste stehen und keinen Betreuungsplatz bekommen.
Da greift man dann oft, im Meinen, ein gutes Mittel oder einen guten Hebel zu erhalten, zu dieser Elternabfrage. Ich sage jetzt
auch Elternabfrage und nicht Mütterabfrage.
Ich schließe mich GRin Mag.a Schwarzl an.
Abfragen haben eigentlich in Zeiten wie dieGR-Sitzung 21.05.2015

sen schon längst ausgedient, was die Kinderbetreuung betrifft.
Wir wissen, dass es Angebote braucht und
dass diese Angebote dann auch tatsächlich
angenommen werden. Dazu kommt dann
noch die rechtliche Situation.
Wenn aber die Angebote in entsprechender
Zahl da sind, dann wird auch der Ruf nach
diesem Hilfsanker "Fragen wir doch einmal
die Eltern?" nicht mehr notwendig sein.
GR Kritzinger: Mich stört etwas, dass heute GRin DIin Sprenger nicht da ist und dass
wir also entscheiden - wahrscheinlich berechtigt -, dass für die Erhebungen das
Land Tirol zuständig ist. Ich zweifle nicht daran, dass das berechtigt ist.
Es wäre aber doch interessant, sich die Argumentation von GRin DIin Sprenger anzuhören.
Deshalb ersuche ich,
den Antrag von GRin DIin Sprenger bis zur
nächsten Sitzung des Gemeinderates zurückzustellen.
Da ist sie dann anwesend und kann selbst
ihre Argumente vorbringen.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP und Tiroler Seniorenbund, 9 Stimmen):
Der von GRin DIin Sprenger und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2015 eingebrachte Antrag
bleibt in Behandlung.
StR Gruber: Ich möchte den Antrag zurückziehen, weiß aber nicht, ob das nach
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) möglich ist?
Ich habe den Antrag vorgetragen, aber wie
sich die Diskussion jetzt inhaltlich ergeben
hat, muss ich es so sagen: Die Intention von
GRin DIin Sprenger kann man jetzt
verschieden interpretieren. Ich habe mit ihr
auch über diese Befragung diskutiert.
Der Antrag kommt schon aus der Situation
heraus, dass es eine gewisse Verzweiflung
- sage ich jetzt ganz offen - bei jungen
Müttern und auch jungen Vätern gibt, was
die Betreuung der Kinder und deren
Planung anbelangt. Daraus ist diese Idee
entstanden.
Die Argumente, die gekommen sind,
überzeugen mich schon. Ich würde nur