Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 05-Protokoll_Sonder_03.05.2017.pdf
- S.16
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sind wir mit der Vergabe der übrigen Gewerke beschäftigt. Es laufen im Moment alle
Ausschreibungen und einzelne Aufklärungsgespräche und Vergabevorgänge mit
sämtlichen Teilgewerken. Ob dies nun die
Beleuchtung ist, die Dämmung der Gebäude oder die Holzausstattungen. Weiters
müssen Möbel angefertigt werden und, und,
und. Alle diese Dinge finden derzeit statt
Spatenstich war am 26.04.2017, nachdem
am 27.03.2017 mit dem Abbruch unmittelbar nach Ende der Wintersaison begonnen
wurde. Im Sommer 2017 starten wir noch
die Modernisierung der Beschneiungsanlage. Das findet parallel statt. Die bereits erwähnte Pumpanlage wird ertüchtigt und die
Stromanbindung wird verbessert. Die
Stromanbindung übrigens mit einem Zusatznutzen für alle anderen Einrichtungen
am Berg. Unter anderem bekommt die
Flugsicherung eine redundante Stromversorgung, indem nicht nur die Stromanbindung für die Bahn ertüchtigt, sondern auch
eine ringförmige Erschließung am Berg aufgebaut wird. Das heißt, alle Sendemasten,
die oben stehen, und die Flugsicherung
werden künftig wesentlich besser und sicherer mit Strom versorgt sein. Das Gleiche gilt
für die Bob- und Rodelbahn.
Geplante Betriebsaufnahme ist der
16.12.2017. Bis zum Oktober 2017 fährt die
Pendelbahn. Sie geht dann normal in die
Winterpause. Am 16.12.2017 würden wir
gerne mit der neuen Anlage wieder aufschließen.
Zur Kostensituation: Sie sehen hier die bekannten Zahlen aus der Beschlussfassung
im Gemeinderat vom 30.10.2015 und die
Beschlussfassung vom 15.02.2017. Es sind
die aktualisierten Werte gegenüber dem
damaligen Zeitpunkt und die Differenz dargestellt sowie die Mehrkosten, die hier unten ausgewiesen sind. Diese Zahlen waren
schon bereits Gegenstand der Beratung im
Gemeinderat.
Damit komme ich zur Prüfung der Forderungen aus dem BürgerInneninitiative. Initiiert durch den Österreichischen Alpenverein, Sektion Tourismus, der fordert, dass es
einen Abstand von 70 m von Gebäudekante
zu Gebäudekante, zwischen dem Schutzhaus und der neuen Bergstation geben soll.
Wir haben hier von unserem Planbüro Melzer & Hopfner Ingenieurgesellschaft mbH &
Sonder-GR-Sitzung 03.05.2017
Co KG aus Vorarlberg eintragen lassen,
welche Möglichkeiten in den einzelnen Sektionen innerhalb eines 70 m Radius denkbar
wären. Wir haben zum einen die Situation,
dass wir hinten natürlich das Landschaftsschutzgebiet berühren würden, also keine
sehr gute Position. Im Übrigen hätten wir
hier hinten auch das Problem, dass man
quasi über eine Bodenwelle hinweg muss,
um in den hinteren Bereich der Pisten zu
kommen bzw. in den Bereich des Funparks.
Hier ist der eingetragene Lawinengefährdungsbereich. Dieser wurde durch die Wildbach- und Lawinenverbauung, in Vorbereitung der Planung der neuen Position der
Station, festgelegt. In diesem Bereich sollten wir tunlichst kein Gebäude errichten.
Dennoch ist das Gebäude auf der Rückseite
mit einer massiven Lawinenschutzwand zu
versehen, um hier den Anprall, der allfälligerweise zu erwarten wäre, auffangen zu
können. In dem Gebiet gibt es auch einen
Lawinengefährdungsbereich. Dieser ist etwas weiter oben direkt unterhalb vom Gipfel
durch bereits bestehende passive Lawinenschutzmaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet sichergestellt.
Der Bereich hier unten ist in der Planungsphase generell als sehr unattraktiv festgestellt worden, weil er sich unterhalb des
Schutzhauses befindet. Das heißt, von hier
aus hätte es immer eine Höhendifferenz von
20 m und 25 m zwischen dem Ausgang der
Station und dem Zugang zum Schutzhaus
gegeben, was seinerzeit die Planung für
sehr unansehnlich gehalten hat. In der Sektion 4 würde man zusätzlich die Pisten verstellen. Hier wären weitere Fremdgrundstücke betroffen, die nicht ohne weiteres zur
Verfügung stehen würden und wir kommen
dabei natürlich in ein ausgesprochen ungünstiges Gelände. Wer das Gelände oben
aus eigener Anschauung kennt, weiß, dass
es sehr steil ist. Zum Teil sind hier Quellen
vorhanden. In jedem Fall würde aber die
Rodungsfläche bis auf diese Position deutlich vergrößert. Das ist das Erfordernis für
diese Station.
Der Standort der Station ist nicht zufällig
gewählt. Sie wurde von den FachplanerInnen vorgeschlagen, in der Achse festgelegt
und sehr gut in der Planungsphase als die
beste Situierung der Anlage abgewogen.
Wir haben diese Positionierung mit dieser
Achse in den ArchitektInnenwettbewerb