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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 05-Protokoll_Sonder_03.05.2017.pdf

- S.33

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- 318 -

muss man überlegen, wie solche Geschichten auf zulässige Art und Weise behandelt
werden können - nämlich durch eine legitimierte Vorgangsweise, die im Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) verankert ist. Das Quorum für die nun anstehende BürgerInnenbefragung ist wahrlich
hoch und wahrscheinlich nicht zu erreichen.
Das muss man ganz klar sagen. Es ist nun
einmal so. Ich glaube auch nicht, dass die
vorgelegten 2.300 Unterschriften nur von
BürgerInnen kommen, denen es um die
Verlegung der Bergstation geht. Ich glaube,
es sind viele dabei, die gegen das Projekt
als Ganzes sind. Aber gut, es ist zu akzeptieren, wenn hier A und B vermischt werden.
Am 11.06.2017 ist aber nur über die Verlegung der Station neben dem Schutzhaus
abzustimmen. Das muss man der Bevölkerung ganz klar mitteilen. Ich weiß jetzt
schon, was am Montag nach dem Volksbefragungs-Sonntag herauskommen wird.
Denn seien wir ehrlich: Hingehen werden zu
99 % diejenigen, die gegen das Projekt
sind. Die, die zufrieden sind, werden von ihrem Stimmrecht gar keinen Gebrauch machen. Egal, wie hoch die Beteiligung dann
war, werden wir zu hören bekommen, dass
99 % der Bevölkerung gegen das Patscherkofelprojekt sind. Grundsätzlich haben wir
es also mit einer Lose-lose-Situation zu tun.
Tun wir daher bitte nicht so, als ob es sich
hier um eine Art der BürgerInnenbeteiligung
handelt, wie wir sie wollen. Vielmehr werden
wir uns Projekte und Beteiligungsvarianten
überlegen müssen, die wirklich repräsentativ sind und diesen Namen verdient haben.

Um es noch einmal klarzustellen: Ich habe
in der Begründung zu meinem Abänderungsantrag genau angeführt, warum ich
von einem Top-Skigebiet spreche. Bei
€ 70 Mio. kann man ruhig diskutieren, ob
das ein Super-Skigebiet werden kann. Im
Endeffekt stimmt es aber natürlich schon,
dass wir mit dem gesamten Bahnprojekt
nicht einverstanden sind. Aus! Genau so
wie der Tiroler Seniorenbund (TSB) und andere Mitglieder des Gemeinderates ebenfalls nicht einverstanden sind. Ich erinnere
an die Abstimmung - es gab neun Gegenstimmen und drei MandatarInnen haben
sich der Stimme enthalten. Nach dieser
Demokratiebelehrungsstunde wird aber
doch auch klar sein, dass es uns erlaubt ist,
Anträge einzubringen. Auch für Dich,
GR Mag. Krackl, muss das zutreffen.
Was die Rettung des Patscherkofels anlangt, von der Du, StR Gruber, gesprochen
hast - es war der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB), der
damals mehr als ATS 80 Mio. für die Beschneiungsanlage ausgegeben hat. Ohne
diese Anlage hätte man wahrscheinlich den
von den Innsbrucker Grünen (GRÜNE) gewünschten Tourenberg und sonst nichts
mehr!
(GR Mag. Krackl: Nein, den hätten wir auch
nicht! Du bist nicht informiert, Rudi!)
GR Mag. Krackl, Du bist damals noch in
den Windeln gelegen, als ich schon in der
Politik war.
(GR Mag. Krackl: Da habe ich Sinnvolleres
produziert als Du, Rudi.)

Einen legitimierten Beschluss von 78 % der
MandatarInnen des Gemeinderates schriftlich als Drüberfahren zu bezeichnen,
GR Federspiel, das halte ich als Mitglied
dieses gewählten Organs für eine sehr
schräge Nummer.

Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich bitte darum,
keine Zwiegespräche zu führen.

GR Federspiel: Klubobmann
GR Mag. Krackl - Deine Bemerkung, dass
sich der Tiroler Seniorenbund (TSB) und die
Liste Rudi Federspiel (RUDI) schäbig verhielten, das gehört wohl auch nicht in eine
Demokratie. Laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) darf ich einen
Abänderungsantrag einbringen. Ob dieser
dann angenommen wird oder nicht, das
entscheidet die fast 80%ige Mehrheit in diesem Gemeinderat.

Macht mit meinem Abänderungsantrag, was
Ihr wollt. Ich werde eine Ablehnung persönlich verkraften und in weiterer Folge sicher
immer wieder solche Anträge einbringen.
Ob sie Euch gefallen oder nicht, ist mir relativ egal.

Sonder-GR-Sitzung 03.05.2017

GR Federspiel: GR Mag. Kogler kann es
bestätigen, dass wir damals sehr um das
Geld vom TVB gekämpft haben. Das ist eine Tatsache.

GRin Mag.a Schwarzl: Zur tatsächlichen Berichtigung - damit es zu keiner Mythenbildung kommt. In der Diskussion um Deinen
Antrag, Rudi, geht es nicht darum, ob wir