Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 05-Protokoll_Sonder_03.05.2017.pdf

- S.7

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05-Protokoll_Sonder_03.05.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 292 -

Dabei hat sich, was den eigenen Wirkungsbereich der Stadt Innsbruck betrifft, auch
vom Stadtrecht her nichts geändert. Dieser
Passus ist drinnen geblieben. Wir waren
damals in der StadtrechtsreformKommission (StRRK) und da ist Thema die
erste BürgerInneninitiative in Bezug auf die
Nordkettenbahnen gewesen. Die Erhaltung
der alten Bahn wurde damals von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ)
gleich vom Tisch gewischt, weil der eigene
Wirkungsbereich der Stadt Innsbruck nicht
gegeben war.
Das ist logisch und nachvollziehbar gewesen. Wir haben damals probiert mit
GR Federspiel ein besseres Projekt aufzusetzen und haben dies direttissima auf der
Nordkette initiiert. Wir haben dieses zur
Verbesserung eingereicht und haben festgestellt, dass es gar nicht so einfach ist - mit
dem eigenen Wirkungsbereich der Stadt Innsbruck. Wir haben das an zwei Grundstücken, die der Stadt Innsbruck gehören,
dingfest gemacht. Ich kann mich noch an
die Meinung des ehemaligen StR
Dr. Gschnitzer erinnern, der uns sagte: "Das
ist gar nicht so blöd. Das ist eine schlaue
Idee, dass es über diese Schiene probiert
wurde."
Schlussendlich wurde es aber in der ersten
Instanz abgelehnt. In der zweiten haben wir
die Berufung gemacht. Der eigene Wirkungsbereich ist auf tönernen Beinen gestanden. Ich sehe es jetzt als in Ordnung
an. Es ist demokratiepolitisch gut und wichtig, dass wir diese BürgerInneninitiativen
machen. Man soll sie auch nicht abstellen.
Jedoch sind sie in diesen Fällen, meines
Erachtens, aus rechtlicher Sicht nicht zulässig.
Damals ging es darum: "Nur die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallenden
Rechte". Und damals ist es sogar wegen einem Grundstück, das der Stadt Innsbruck
nicht gehört hat, abgelehnt worden.
Ich habe mit der ehemaligen Bürgermeisterin Zach lange diskutiert und man ist danach
zu der Auffassung gekommen, dass man
viel in die Vorbereitung investiert hat, dass
es ein Wahnsinn wäre, ich spreche von den
Nordkettenbahnen, dies dann nicht umzusetzen. Da müssten die Baumaßnahmen
gestoppt werden etc. Ich sehe nur Parallelen und man hat sich dazu entschlossen
Sonder-GR-Sitzung 03.05.2017

und die Vernunft hat gesiegt. Man hat damals gesagt, dass es ist nicht vernünftig ist,
das Ganze zu machen, weil wir schon so
weit sind. Was soll das Ganze, muss man
sagen.
Demokratiepolitisch kann man durchaus so
verfahren, aber man muss dies alles in Abwägung stellen - von dem ganzen Projekt,
von den Kosten sowie dem Vorlauf her. Ist
es wirklich geprüft worden, dass das Zurückziehen der BürgerInneninitiative rein
rechtlich nicht möglich ist?
Bei sachlich vernünftiger Herangehensweise müsste man dies eigentlich zurückziehen. Wir haben damals so gehandelt und
die BürgerInneninitiative gestoppt. Überdies
möchte ich einen Appell an den ÖAV richten: Wenn es irgendwelche rechtlichen
Möglichkeiten gibt, dann sollte die Initiative
zurückgezogen werden.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Vielen Dank.
Ich kann hierfür Informationen beisteuern.
Ich würde den Magistratsdirektor bitten uns
über diese Prüfung, die wir aus genau diesem Grund gemacht haben, zu informieren.
Sowohl die Initiative für die 2.000 Unterschriften, als auch natürlich diese Abstimmung stehen durchaus auf nicht ganz eindeutigen und klaren juristischen Beinen.
Ich denke, es ist eine sachpolitische Beurteilung, inwieweit diese Abstimmung durchzuführen oder nicht durchzuführen ist. Wir
haben prinzipiell eine Woche Zeit, den Sondergemeinderat einzuberufen. Ich hatte die
Überlegung, ob im Fall einer Einigung
Mag. Lindner, der die Initiative eingebracht
hat, diesen Antrag eventuell wieder zurückzieht - falls das überhaupt denkmöglich ist.
Es zeigt sich ganz klar, dass manche Landtagsabgeordnete, Anwesende ausgenommen, sich bei der Änderung des Stadtrechts
nicht geäußert haben. Auch MandatarInnen
aus anderen Fraktionen, die nun die Quoren
als eine "unverschämte Hürde" gegeißelt
haben, haben genau diesem Stadtrecht zugestimmt.
Abgestimmt wurde darüber im Landtag. Und
die Vergesslichkeit mancher Abgeordneten
sollte vielleicht einmal aufgedeckt werden,
weil sie es genauso beschlossen haben.
Darüber hinaus wurde, meines Wissens
nach, mit keiner Wortmeldung erwähnt,
dass diese Hürde nicht richtig wäre.