Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.102
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52.
Behandlung von im Gemeinderat
angenommenen Anträgen
52.1
MagIbk/41563/GfGR-AT/79/2022
Vorbehaltsflächen für geförderten
Wohnbau, Potentialanalyse und
Prüfung der Ausweisung (GR
Mag. Plach)
GR Mag. Plach: Dieser Akt ist ein Trauerspiel, wenn man ihn lesen muss. Zwei Sachen werden darin aufgezeigt. Die Blockade
der Ausweisung der Vorbehaltsflächen als
zentrales Werkzeug zur Mobilisierung von
Baugrundstücken für den geförderten
Wohnbau ist jetzt noch zahnloser geworden, weil die Beschlussfassungen damals
von einer Mehrheit in diesem Haus abgelehnt wurden. Dadurch ist es schon zu
Grundteilungen und anderweitigen Grundverschiebungen gekommen.
Zweitens möchte ich auf einen Umstand
hinweisen, der mich in dem Akt sehr irritiert
hat. Es gibt laut Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, immer
noch Flächen, die dafür auszuweisen wären. Der Antrag an den Gemeinderat hätte
gelautet, dass diese Flächen zur Beschlussfassung vorzulegen sind. Wir sollten jetzt
aber einen Bericht zur Kenntnis nehmen, in
dem sinngemäß steht, dass lieber mit den
GrundeigentümerInnen verhandelt werden
soll, um die Vorbehaltsflächen nicht beschließen zu müssen.
Wenngleich meine Hoffnung, dass sich die
Meinung bei vielen KollegInnen hier im
Hause geändert hat, enden wollend ist, war
die Intention meines Antrages klar. Wir
müssen hier im Gemeinderat über die Flächen abstimmen. Daher bin ich über den
vorliegenden Bericht sehr irritiert. Einerseits
Hochachtung vor allen KollegInnen, die im
Interesse ihrer Fraktionen darauf geachtet
haben, dass man dieses Instrument in dem
Ausmaß zur Anwendung bringen kann.
Andererseits können wir diesen Bericht so
nicht zur Kenntnis nehmen, weil eigentlich
der Auftrag des Gemeinderates klar ist,
nämlich die Vorlage der noch zur Beschlussfassung möglichen Flächen für die
Ausweisung als Vorbehaltsflächen für den
geförderten Wohnbau.
GR Appler: Es war unschwer zu erraten,
dass wir beide dazu etwas sagen werden.
GR-Sitzung 25.05.2023
Seit dem Jahr 2015 führen wir diese Diskussion. Seit diesem Jahr spreche ich genau
die Worte aus, die jetzt die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, wiedergibt. Ich darf nun den vielbesagten Beschluss zitieren:
"Zusammengefasst kann aus fachlicher
Sicht festgestellt werden, dass das Ziel des
geförderten oder leistbaren Wohnens im
Wesentlichen sowohl in der Anzahl der mobilisierbaren Flächen als auch des Anteils
des daraus erreichbaren geförderten Wohnens durch Verhandlungen mit den betroffenen GrundeigentümerInnen erfolgen muss.
Rein hoheitlich gesetzte Festlegungen können die Zielerreichungen nicht ausreichend
absichern und auch den Zeitpunkt der Zielerreichung nicht steuern."
Diese Worte stammen nicht von einer Interessensvertretung oder einer Lobby, sondern das ist die fachliche Zusammenfassung der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, die bekanntlich
in GRÜNER Ressortverantwortung liegt.
Das ist nichts anderes als meine Worte, die
ich seit dem Jahr 2015 wiederhole. Die Vorbehaltsflächen, wenn sie als rein hoheitlicher Akt durchgeführt werden, bringen uns
weder inhaltlich noch bei der Wohnungsanzahl und schon gar nicht zeitlich an unser
Ziel.
Lediglich eine mit den EigentümerInnen verhandelte Lösung kann uns helfen. Es mag
sein, GR Mag. Plach, dass die Intention
Deines Antrages eine andere war, aber die
Realität sehen wir. Ich bin sehr froh darüber, denn ich habe mich seit dem
Jahr 2015 oft durch die Medien prügeln lassen müssen, weil ich genau die Worte der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, bereits damals dargelegt habe.
Lasst uns mit den EigentümerInnen der Vorbehaltsflächen einen gemeinsamen Weg
finden, welcher zeitlich und von der Dichte
her akkordiert ist, damit wir zu einer Lösung
kommen. Ich möchte mich dagegen verwahren - das wurde hier suggeriert -, dass
man den EigentümerInnen geraten hätte,
Parzellierungen vorzunehmen. Das kann ich
für meine Person absolut ausschließen.