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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.103

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Ich habe immer gesagt, dass wir ein massives Problem haben, wenn wir die Vorbehaltsflächen als rein hoheitlichen Akt durchziehen. Wir wissen nie, wann der private
Teil des Grundstückes bebaut wird, noch
wann der geförderte Wohnbau umgesetzt
wird. Wir werden dann mit der Dichte ein
Problem bekommen, weil man beide Bauteile gleich bewerten muss, da sie sich auf
einem Grundstück befinden. Man muss hier
den Gleichheitsgrundsatz beachten. Daher
kann es passieren, dass ein/e Private/r wesentlich mehr Dichte als prinzipiell eigentlich
vorgesehen bekommen würde.
Ich bin immer noch der Überzeugung, dass
wir in dem Maße, wie wir mit dem Bebauungsplan agieren, mehr herausholen können, als wenn wir die Vorbehaltsflächen umsetzen. Ich bin der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
sehr dankbar, dass sie sich jetzt doch unserer Argumentation angeschlossen hat, weil
genau diese Aussage war immer unsere Intention. Gemeinsam mit den EigentümerInnen werden wir einen schnellen und umsetzbaren Weg finden. Ich bin froh, dass
dies nun auch fachlich bestätigt wurde. GR
Mag. Plach wird mir verzeihen, wenn ich
jetzt die Aussage tätige, dass ich das schon
seit langer Zeit sage.
GR Mag. Plach: Hut ab, GR Appler, denn
das ist wieder die sich selbst erfüllende Prophezeiung der ÖVP in Raumordnungsfragen seit Jahrzehnten. Man behindert Instrumente für eine proaktive Bodenpolitik solange, bis sie nicht mehr funktionieren. Anschließend sagt man, dass jetzt nichts mehr
möglich ist. Es wurde so lange blockiert, bis
nichts mehr machbar ist, und dann sagt
man einfach, dass es doch sinnvoller ist,
miteinander Gespräche zu führen. Die Sache mit den Verhandlungen ist für mich klar.
Natürlich muss man in Gespräche mit den
EigentümerInnen treten. Wenn man ein hoheitliches Instrument hat, das festlegt, dass
man erst bei der Hälfte des Grundstückes
Gespräche über Dichte usw. führen muss,
hat man auf Grund dessen natürlich ein anderes Verhandlungsmandat.
Ich kann bei der Diskussion über die Dichte
die Argumentation über den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht mehr hören, denn wir
sprechen hier über die Erlassung einer Verordnung. Das ist wirklich hanebüchen.
GR-Sitzung 25.05.2023

GR Appler weiß, dass es auch in landes- oder bundesgesetzlichen Rechtsmitteln kein
Rechtsmittel gibt, um eine Verordnungserlassung zu erzwingen. Das gilt sowohl für
das Bodenbeschaffungsgesetz als auch für
einen Bebauungsplan.
Wenn man einen Bebauungsplan erlässt,
kann mich niemand dazu zwingen, dass ich
mich an irgendwelche Dichtevorgaben
halte. Wir haben ein Instrument in der Hand,
mit dem wir hoheitlich unsere Verhandlungsposition verbessern können. Der Landesgesetzgeber hat es uns in die Hand gegeben. Ich werde den Verdacht nicht los,
dass es immer die gleiche Masche von Seiten der ÖVP ist, dass man ein Instrument
schafft und damit eine Möglichkeit suggeriert, die man anschließend so lange blockiert, bis nichts mehr machbar ist.
Abschließend noch ein Satz genereller Natur: Wir diskutieren immer über diese Instrumente im Allgemeinen und bei der Erlassung von konkreten Bebauungsplänen sehen wir, welche Interessen sich durchsetzen. Ich glaube, dass man jetzt die Entscheidung nützen sollte, dass zumindest für
die Flächen, die wir noch zur Verfügung haben, das vorhandene Instrument zur Anwendung kommt. Wir können damit auch für
die Zukunft ein klares Signal senden.
GR Appler: Zur tatsächlichen Berichtigung!
Wir fangen hier nicht bei 50 % der Flächen
an, weil GR Mag. Plach weiß genauso gut
wie ich, dass im Gesetz festgehalten ist,
dass bei einer Vorbehaltsfläche 50 % für
den geförderten Wohnbau vorgesehen sind
und die anderen 50 % unangetastet bleiben
müssen.
Wenn man beispielsweise für die linke Seite
eines Grundstückes einen Bebauungsplan
erlässt, muss dieser auch für die rechte
Hälfte mit gleicher Dichte gelten. Ansonsten
fehlt uns dies in der Argumentation, denn
wir werden hier keine andere Lösung finden. Daher bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass der Verhandlungsweg richtig
wäre. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, hat nicht damit
argumentiert, dass wir die Umsetzung zu
lange hinausgezögert haben. Die Fachmeinung ist, dass es noch genügend Grundstücke zur Umsetzung gibt, aber das ist keine
sinnvolle Lösung. Ich würde daher nicht sagen, dass die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,