Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.263
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"Zur Anzeige gebracht werden" kann ein widerrechtlich in der Ladezone abgestelltes Fahrzeug von jedermann. Die Entfernung von Fahrzeugen aus
Halte- und Parkverboten ist gemäß § 89a Abs. 2 leg.cit. von der Behörde zu
veranlassen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht kein
Ermessensspielraum – die Fahrzeugentfernung ist zu veranlassen.
Frage 14:
Wie sieht die rechtliche Grundlage für die Errichtung einer Ladezone in einer Begegnungszone konkret aus, und wie viele Ladezonen in Begegnungszonen der
Stadt Innsbruck gibt es?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Es gibt in der einzigen Begegnungszone in Innsbruck 10 Ladezonen, wovon
6 zeitlich befristet sind.
Frage 15:
Ist die Errichtung einer Ladezone in einer Begegnungszone rechtlich überhaupt
möglich, zumal alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind?
Antwort:
Ja.
Frage 16:
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 17:
Wenn nein, warum nicht bzw. warum gibt es in Begegnungszonen der Stadt Innsbruck trotzdem Ladezonen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
(Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat)
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30 min