Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.277

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(zu Punkt 54.9)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 22.05.2023

GemNova Bildungspool Tirol gem. GmbH, über- und außerplanmäßige Mittelverwendung
aufgrund Verdienstentgang durch die Corona-Pandemie;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/43/2023;
ANFRAGE von GRin Mag.a Seidl (NEOS) vom 25.04.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Seidl hat am 25.04.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
"Am 27. September 2022 wurden 36 Gemeinden von der GemNova informiert, dass
aufgrund der Coronavirus-Pandemie extreme Mehrkosten angefallen seien. Die Gemeinden sollten diese Mehrkosten zunächst übernehmen, über den GAF werde das
Geld jedoch wieder zurückerstattet. In einem Beschluss der Landregierung vom
28. September 2022 wurden die entsprechenden Summen schließlich unter der Bezeichnung "Mehrkosten Schulerhalter" gewährt. Die Stadt Innsbruck, die selbst nicht Mitglied im Gemeindeverband ist, zahlte der GemNova die Mehrkosten und bekam so
€ 479.000,-- über das Land refundiert." (Quelle: tirol.orf.at)
Im damaligen Schreiben des ehemaligen Geschäftsführers Alois Rathgeb an die Gemeinden
wurden die Mehrkosten auch mit der Absonderung von K1 Personen begründet. Dadurch seien
enorme finanzielle Mehrkosten entstanden, die anderweitig nicht abgedeckt werden können.
Dieser Hintergrund führt zu einigen offenen Fragen, wie die zuständigen Stellen und ressortzuständigen PolitikeInnen im Stadtmagistrat Innsbruck mit dieser Mehrkostenanmeldung umgegangen sind. Und zu der Frage nach aktuell offenen Anträgen zum Verdienstentgang nach
§ 32 Epidemiegesetz (EpiG), wobei die Stadt als Behörde zuständig ist.
Frage 1:

Wann und wer hat innerhalb des Stadtmagistrats besagtes Schreiben der GemNova erhalten und an wen war es adressiert? Bitte um Beilage.

Antwort:

Die Stadt Innsbruck erhielt im vergangenen September eine Information vom
Land Tirol, in dem eine Bedarfszuweisung zugesagt wurde, um eine GemNova-Rechnung für den Mehraufwand Covid-19 begleichen zu können. Diese
Rechnung wurde inhaltlich im Haus geprüft. Nach Eingang dieser Landesmittel auf dem städtischen Konto wurde im Gegenzug von der Mag.-Abt. V,
Schule und Bildung, die Rechnung angewiesen.