Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.56
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Die Stadt Innsbruck stimmt der Verlängerung des Baurechtsvertrages vom
12.04.1983, ZI. IV 3102/1983, mit der
Tiroler gemeinnützige Wohnungsbauund Siedlungs GesmbH (TIGEWOSI)
betreffend die Baurechtsliegenschaft
Grundstück 1838/2 in EZ 3872
KG 81111 Hötting (Stammeinlage für
Baurechtseinlage EZ 4218) um
16 Jahre, also bis 31.12.2077, zu.
wohl Land als auch Stadt soll sich im Rahmen des Sozialpaktes 65:35 bemühen und
ehestmöglich Gespräche starten.
Die Stadt Innsbruck als grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes 1838/2 in EZ 3872 KG 81111 Hötting und Baurechtsbestellerin stimmt
der Errichtung eines Wohnheimes für
bedürftige Menschen durch die Baurechtsnehmerin TIGEWOSI auf der vorerwähnten Baurechtsliegenschaft ausdrücklich zu.
Ich bitte daher um Eure Zustimmung, aber
gleichzeitig auch mitzudenken, dass wir im
Sozialbudget erst Budgetposten freigeben
müssen. Die Absicherung wäre in Drei-Jahresverträgen vorgesehen, damit zum einen
die Sicherheit gegeben ist und zum anderen
die Wohnungen besiedelt und die Menschen bestmöglich betreut werden können.
Die Stadt Innsbruck erteilt ihre Zustimmung gemäß Punkt V des Baurechtsvertrages vom 12.04.1983, dass die
Baurechtsnehmerin TIGEWOSI das
neu zu errichtende Wohnheim als Erstmieter zur Gänze an den Verein "Initiative Frauen helfen Frauen" vermietet,
längstens jedoch auf die Baurechtsdauer. Das laut aufrechtem Baurechtsvertrag vom 12.04.1983 unter Punkt VI
bestehende Vergaberecht für die Wohnungen wird auch auf das neu zu errichtende Gebäude ausgedehnt.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes zu regeln und mit
der TIGEWOSI abzustimmen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Mich freut es sehr, dass man es nun
geschafft hat einen Standort zu finden und
damit auch Übergangswohnungen für akutbedürftige Menschen zu schaffen. Dafür
werden zwischen sieben und acht Wohnungen errichtet. Das ist mir als Zuständiger für
den Bereich "Soziales" ein besonderes Anliegen.
Neben den baurechtlichen Rahmenbedingungen sowie dem Arbeitsauftrag für die Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und
SiedlungsGesmbH (TIGEWOSI) ist es genauso wichtig, dass wir das Ganze finanzieren und tragfähig machen. Das heißt, soGR-Sitzung 25.05.2023
Wir müssen darauf achten, dass wir das
stabil finanzieren. Das bedeutet nicht nur in
Jahresverträge, sondern - wie es mittlerweile fast schon üblich ist - in Drei-Jahresverträge einzugliedern. Damit wäre die Absicherung für alle, die das gut machen, über
mehrere Jahre hinweg gegeben.
Bgm. Willi: Ich möchte an dieser Stelle
ganz herzlich Alt-GR Hafele danken. Die
Geschichte, die jetzt gut endet, war eine
ewiglange. Die Standortsuche war extrem
schwierig. Es waren mehrere Optionen im
Gespräch, die Schritt für Schritt leider gescheitert sind. Auch diese Option hat relativ
lange gedauert. Daher noch einmal einen
großen Dank an Alt-GR Hafele und den
Verein "Frauen helfen Frauen", die hinter
diesem Projekt stehen. (Beifall)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
24.05.2023 (Seite 546) wird angenommen.
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IV 2909/2023
Mittelstandsrichtlinie - rechtliche
Prüfung, Aussetzung des Inkrafttretens
Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.