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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.128

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Diese Verordnung eines Halte- und Parkverbots wurde amtlicherseits befürwortet, da durch
Parkvorgänge eine Begegnung zweier mehrspuriger Fahrzeuge im Kreuzungsbereich nicht möglich war. Kfz mussten daher auf der bestehenden Gehsteigdurchziehung warten. Zudem kam es
bei geparkten größeren Fahrzeugen zu Einschränkungen der Sichtverhältnisse von der Arzler
Straße zum Mühlauer Hauptplatz hin. Die Entschärfung dieser Verkehrssituation ist nicht zuletzt
insofern wichtig, da am Mühlauer Hauptplatz die Volksschule und der Kindergarten angesiedelt
sind.
Die Verordnung eines Halte- und Parkverbots in der Kirchgasse wird seitens des verkehrstechnischen Amtssachverständigen allerdings als nicht sinnvoll erachtet, da auf Grund der geringen
Straßenbreite bereits ein gesetzliches Halte- und Parkverbot besteht bzw. das Parken nur an
ausgewiesenen Stellen erlaubt ist. Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) wurde um verstärkte
Kontrollen gebeten, um gegen das illegale Parken vorzugehen.

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