Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.170

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Diese Ausgabe – 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
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Antwort:

Sollte in Ausnahmefällen eine dienstliche Notwendigkeit zur Nutzung von
"TikTok" auf Diensthandys bestehen, werden – das Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung durch die Magistratsdirektorin vorausgesetzt – individuelle
Maßnahmen zu setzen sein, um eine Nutzung entsprechend den Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz vertretbar zu machen. Eine solche
Ausnahmegenehmigung liegt der Mag.-Abt. I, Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik, per 05.06.2023 nicht vor.

Frage 4:

Welchen Vorteil hat bzw. welche Ziele verfolgt die Landeshauptstadt Innsbruck mit
der Nutzung des Dienstes TikTok auf städtischen Diensthandys?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner
(Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat)

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1h

40 min